Beschädigtes Paket
La plainte
Ich habe eine dicke (stabile) Keramikplatte mit der Post verschickt. Die Platte habe ich mit einem grossen Paket verschickt, damit ich genug Platz für den Schutz habe. Ich habe Styropor von ca. 5-8 cm dicke verwendet, die Platte damit umgeben, dann habe zusätzlich Karton und Papier genommen und damit die Platte eingeklemmt. Man konnte das Paket danach schütteln, die Platte bewegte sich nicht und war mit Styropor, Karton und Papier umhüllt. Selbst wenn man das Paket fallen gelassen hätte, wäre der Platte nichts passiert. Die Platte kam völlig zerstört beim Empfänger. Sämliche Ecken und Kanten waren abgeschlagen. Wie kriegt man sowas hin, wenn sich die Platte im Paket nicht bewegen lässt?
Die Post verweigert ihre Haftpflicht mit der lapidaren Begründung (=Textbaustein), nach ihrem Ermessen wäre der Schutz nicht ausreichend gewesen (wieso nicht?), beim Transport müsse mit Druck und leichten Erschütterungen gerechnet werden. Das stimmt, nur dies hat die Platte nicht zerstört. Hier ist einiges mehr passiert (was auch die Post weiss, nur will sie nicht zahlen).
Kurzum: Die Post drückt sich um ihre Verantwortung und Haftung, was eine absolute Schande ist. Komisch, dass der Ruf der Post immer schlechter wird......
Les attentes
- Remboursement CHF 60.-
- Explications
La réponse
Réponses cachées
L'entreprise ne souhaite pas rendre publiques les réponses.