Geld forderung
La plainte
Habe den Betrag von (Fr. 289.20) resp. 332.50 (BetreibungsNr.20905080) am 26.01.2021 beglichen. Somit ist die neue Forderung vom 06.01.2022 aus InkassoNr. 7305822 von Fr. 42.- rechtswidrig. Somit ist das Thema Intrum AG für mich erledigt. C.Stampfli
Les attentes
- Autre Offene rechtliche Rechnung 332.50 Fr. von Pfandverlustschein von 01.10.2009 (Stadtverwaltung 2540 Grenchen)
La réponse
Intrum Justitia AG 18.01.2022
Sehr geehrter Frau Stampfli
Ihre Nachricht erreichte uns im Beschwerdemanagement der Intrum AG. Besten Dank.
Es handelt sich beim Ausstand um rechlich berechtigte Betreibungskosten, welche korrekterweise Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Wir haben uns zur pragmatischen und zeitnahen, abschliessenden Lösungsfindung dazu entschlossen die Forderung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz auszubuchen. Das Dossier wurde mit heutigem Datum abgeschlossen und bereinigt.
Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen können Sie uns direkt im Beschwerdemanagement der Intrum AG unter [email protected] kontaktieren.
Freundliche Grüsse
D.Lorente