Vertragsrücktritt (R1PK09) gemäss Ziff. 6 AGB
La plainte
Am 15. April 2021 haben wir mit Ihnen einen Kaufvertrag über den Katalogartikel «Dream Deluxe» geschlossen (Auftragsnummer R1PK09). Das gekaufte Produkt wurde uns sodann am 16.06.2021auch zugestellt. Bereits nach kurzer Zeit mussten wir feststellen, dass die Matratze sich nicht eignet. Im Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter Herrn B. N. am 30. Juli 2021 in der Filiale Rothrist haben Sie uns sodann auch bestätigt, dass es sich bei der ersten, ursprünglichen Kaufberatung um eine Fehlberatung handelte. Daraufhin haben Sie uns neue Matratze angeboten. Auch diese entsprach aber nicht dem vertraglich Vereinbarten, womit wir uns leider erneut mit Ihnen in Verbindung setzen müssen.
Bei Abgabe der neuen Matratze garantierte man uns, die Matratze erreiche nach einigen Wochen Gebrauch das gleiche Liegeerlebnis wie bei den Ausstellmodellen, da die ausgestellten Matratzen bereits «eingelegen» sind.
Nun haben wir die Matratze die empfohlene Zeit gebraucht und haben aber leider noch immer keine Besserung feststellen können.
Gemäss Ziffer 6 Abs. 6 Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie im Falle von Mängeln zum Ersatz oder kostenlose Behebung des Mangels verpflichtet. Die Gewährleistung, dass die Sache nicht so weit von den beschriebenen Eigenschaften abweicht, dass deren Eignung für ihren Zweck aufgehoben oder erheblich gemindert ist, gilt gemäss Ziff. 6 Abs. 2 der AGB für 24 Monate.
Einer ersten Ersatzleistung sind Sie mit der Rücknahme der ersten mangelhaften Matratze und der Zustellung einer neuen Matratze nachgekommen. Leider stellt sich die zweite Matratze ebenfalls als mangelhaft heraus, da sie die versprochenen Eigenschaften nicht erfüllt und von uns somit nicht so gebraucht werden kann, wie dies bei Vertragsabschluss versprochen wurde.
Gelingt der Verkäuferin eine Behebung des Schadens durch Ersatz oder Reparatur nicht, was in unserem Falle leider der Fall ist, ist der Kunde gemäss Ihren AGB zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Entsprechend Ziff. 6 Abs. 6 und der ersten Auflistung in Abs. 7 erstattet die Verkäuferin dem Kunden innerhalb des 1. Halbjahres ab Kaufdatum 80% des Kaufpreises ohne Abzüge. Da wir die neue Matratze am 3. September 2021 erhalten haben, befinden wir uns aktuell noch im 1. Halbjahr nach Erhalt der Matratze.
Entsprechend den uns in den AGB zugesprochenen und oben ausgeführten Rechten treten wir hiermit vom Kaufvertrag zurück und bitten um Mitteilung des weiteren Vorgehens.
Gerne erwarten wir die Rückzahlung der 80% des Kaufpreises.
XLCH hat dieses Schreiben am 13. Dezember per Einschreiben in Empfang genommen. Herr S.C. (eigens als Geschäftsführer betitelt) hat uns im persönlichem Gespräch am 13. Januar eine Antwort bis 19./20. Januar versprochen. Bis jetzt keinerlei Rückmeldung.
Les attentes
- Remboursement CHF 2680.-
- Excuses
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.