Rückerstattung des zu unrecht verlangten Zuschlags von Euro 410
La plainte
Betrifft FB ID 34577095
Rückerstattung des Zuschlages von Euro 410 für mein LH Ticket mit dem Buchungscode RRTF9E BKK-ZRH-NCE und Entschädigung für den Flug ZRH-NCE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Verständnis für die späte Antwort. Aber es fehlt mir jedes Verständnis für die unsorgfältige Behandlung meiner Argumentation. Es kommt dazu, dass ich zweimal um eine ausführliche Begründung bat (dies fett druckte) … und es resultieren zur Sache völlig inadäquate Bemerkungen.
Also wähle ich eine grössere Schrift fett: LH resp. Swiss hatte Flüge BKK – ZRH und ZRH-NCE nach dem 24. März abgesagt. Ich wurde von LH/Swiss gezwungen, den Aufenthalt in Thailand abzubrechen. Dafür können Sie keinen Zuschlag erheben!
Bitte leiten Sie diesen Zusatz zum Mail an Vorgesetzte weiter. Ich benötige eine ausführliche Argumentation zu meiner Forderung an die Rechtschutzversicherung.
Weil Jesaja 43:24 zutrifft, klage ich jetzt auch die Entschädigung für den von LH/Swiss nicht durchgeführten Business J Flug nach Nizza ein. Ich wollte darauf verzichten. Aber Ihre unsorgfältige Antwort verlangt, dass ich nicht – wie vorgesehen – Rücksicht für Ihre schwierige Lage nehme. Neu beträgt die Forderung Euro 600.- (annulierter Flug ZRH-NCE neu eingeschlossen),
Damit Sie lesen, dass jetzt dezidiert gehandelt wird, veröffentliche ich diese Beilage zum Mail in der von vielen gelesenen reklamationen.ch.
Dr. A. Gebert FT 9922 2227 3698 571
Les attentes
- Remboursement CHF 600.-
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.