Die 5 jährige Garantiekarte wurde uns nicht ausgehändigt.
La plainte
13.07.2016 haben wir bei der Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL einen Sonnenschutz OMBRAMOBIL OS4000 für CHF 4`919.40 gekauft. Mitte August 2020 bemerkten wir, dass beim ein ziehen des Sonnenstoren OMBRAMOBIL OS4000 dieser nicht mehr ganz verschliesst.
Aus diesem Grund haben wir einen Termin bei der Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL abgemacht, man soll doch mal jemanden vorbei schicken um den Defekt anzuschauen. Am 21.08.2020 sind zwei Monteure von der Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL zu uns gekommen, welche nach kurzer Zeit meinten das Getriebe sei defekt und man müsse es auswechseln. Trotz ihrer Aussage das Getriebe sei defekt haben die zwei Monteure weiter am OMBRAMOBIL OS4000 herumgeschraubt was ich nicht verstehe da ja angeblich das Getriebe defekt sei.
Nachdem die Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL uns am 26.08.2020 die Offerte Nr. 22709 für ein neues Getriebe geschickt haben erkundigte ich mich am 02.09.2020 bei der Firma Stobag AG Pilatusring 1 / 5630 Muri, bei denen die Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL Fachpartner sind betreffend Garantie vom OMBRAMOBIL OS4000. Am 03.09.2020 hat uns Herr B. (Namen unter "Vertrauliche Informationen") von der Firma Stobag AG per E-Mail bestätigt, dass man die Garantie mit der sogenannten Garantiekarte auf 5 Jahre erweitern kann. Leider haben wir am 13.07.2016 als das OMBRAMOBIL OS4000 bei uns montiert wurde keine Garantieverlängerungskarte von der Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL erhalten, welche Sie laut E-Mail von Herr B. vom 04.09.2020 an den Endkunden abgeben sollten. Im E-Mail von Herr B. vom 04.09.2020 steht Herr P. soll das Getriebe bei uns anschauen und danach mit dem Kundendienst der Firma Stobag AG in Kontakt treten. Als Herr P. am 11.09.2020 bei uns war habe ich ihn höfflich auf den Fehler aufmerksam gemacht, dass Sie uns die Garantieverlängerungskarte am 13.07.2016 nicht ausgehändigt haben, damit wir 5 Jahre Garantie auf das Getriebe gehabt hätten. Leider zeigte sich Herr P. nicht sehr einsichtig und versuchte seine Verantwortung gegenüber dem Kunden abzustreiten. Das E-Mail von Herr B. von der Firma Stobag AG vom 04.09.2020 in dem klar vermerkt ist, dass Sie sich an den Kundendienst von der Firma Stobag AG wenden sollen, habe wir am 11.09.2020 Herr Proietto mitgegeben. Auch in der Offerte Nr. 22709 welche wir von der Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL am 26.08.2020 erhalten habe steht wieder nur, dass wir 2 Jahre Garantie auf das neue Getriebe habe. Von der Garantieverlängerung auf 5 Jahre ist aus der Offerte wieder nichts ersichtlich.
Im E-Mail vom 15.09.2020 von der Firma Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL will sich Herr P. kulant geben und uns keine Rechnung für geleistete Arbeit verrechnen. Es war nie die Rede von geleisteter Arbeit sondern lediglich davon, dass Sie uns die Garantieverlängerungskarte welche Sie nach Aussage der Firma Stobag AG den Endkunden abgeben sollten nicht ausgehändigt haben. Jetzt will sich Herr P. mit einem E-Mail aus der Verantwortung schleichen und den Auftrag ad acta legen.
Am 15.09.2020 habe ich einen eingeschriebenen Brief an die Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL geschickt in dem ich Herr P. nochmals auf seine Pflichten aufmerksam machte. Bis zum heutigen Zeitpunkt habe ich leider nichts mehr von der Firma Proietto GmbH in 4414 Füllinsdorf BL gehört. Solche Fachpartner der Firma Stobag AG 5630 Muri machen sich so keinen guten Namen.
Les attentes
- Autre Wir verlangen die uns zustehende 5 jährige Garantiezeit.
La réponse
V. Proietto Storen GmbH 15.10.2020
Gerne nehmen wir zu der Reklamation wie folg Stellung:
1) Es ist soweit korrekt, dass der Monteur meinte, dass das Getriebe defekt zu sein scheint. Der Monteur versuchte allerdings mit seinem Fachwissen das Getriebe wieder in Gang zu bringen. Was der Monteur versäumt hat, ist dies dem Endkunden mitzuteilen, damit dieser entscheiden kann ob dies versucht werden soll oder nicht.
2) Ob eine Garantiekarte ausgehändigt wurde oder nicht sei dahingestellt – Aussage gegen Aussage. Unsere Monteure sind avisiert diese auszuhändigen (Die Karten sind mit der Ware zusammen verpackt). Dementsprechend haben wir im telefonischen Vorgespräch (Herr S mit Herr H) mit dem Endkunden auch mitgeteilt, dass wir gerne eine für beide Parteien passende Lösung finden werden und möchten.
3) Auch korrekt ist, dass Herr Proietto, wie vom Endkunden geschildert, mit einer lösungsorientierten Einstellung vorbei ging um sich die Sache anzuschauen und alles in Ruhe zu besprechen. Was nicht korrekt ist, ist die Aussage des Endkunden, dass dieser sich „höflich“ unterhielt. Der Endkunde war forsch, gar teilweise frech und drohend. Aus diesem Grund haben wir dem Endkunden auch mitgeteilt, dass wir auf dieser Gesprächseben den Auftrag ad acta legen und nichts weiter unternehmen und keine Rechnung ausstellen werden.
4) Die Beschwerde zwecks 2-Jähriger Garantie ohne Vermerk auf die Garantieverlängerung auf 5 Jahre in der Offerte für das Ersetzen des Getriebes ist ebenfalls nichtig. Die Garantieverlängerung auf 5 Jahre gilt nur bei komplett neuen Anlagen gemäss Fa. Stobag und nicht bei neuem Ersatzmaterial – hierauf hat der Endkunde normal 2 Jahre Garantie.
5) Auf den eingeschriebenen Brief seitens Endkunden haben wir bewusst nicht mehr reagiert, da in unserem Mail bereits alles gesagt wurde.
Wir sind ein korrekter und lösungsorientierter Betrieb der auch zu seinen Fehlern stehen kann, wenn denn ein Fehler entstanden ist, sofern die Umgangsformen fair, korrekt und respektvoll bleiben.
Wir lassen uns allerdings nicht respektlos behandeln und gehen auf keinerlei Drohungen ein. Deshalb auch unser Entscheid uns von dem Endkunden zu distanzieren.
Nichts desto trotz haben wir nebenher mit der Fa. Stobag ein Gespräch geführt und wir erhalten das Getriebe seitens Stobag in Kulanz und wir lassen dieses selbstverständlich dem Endkunden per Post zukommen – selbstverständlich ohne Rechnung. Die Arbeit kann der Endkunde durch eine andere Firma ausführen lassen (Die Arbeit hätte so oder so bezahlt werden müssen, da die 3 Jahre Verlängerung rein auf das Material bezogen ist, nicht aber auf die Arbeit - ebenfalls gemäss Fa. Stobag).
Wir schliessen diesen Fall unserseits nun definitiv ab.