Garantiefrist und Kulanz
La plainte
Das Fahrzeug war neu (50km), war ein Jahr beim Händler gestanden und daher preiswert.
Erst jetzt weiss ich, dass dieser Händler dies direkt importiert hat.
Da wir das Fahrzeug nur im Winter fahren, haben wir aktuell 8'075 Kilometer, also nichts!
Weil seit der Ersteinlösung drei Monate mehr als die 3 Jahre der Garantiefrist vergangen sind, lehnt der Suzuki-Händler eine Garantiearbeit für das defekte Teil (Visco-Kupplung für den 4x4-Antrieb) ab.
Begründung: wenn es nicht ein Importfahrzeug wäre, würden wir schon Kulanz bieten, bei so wenig Kilometer.
Sorry, aber als Fahrer eines Suzuki ist es mir egal, ob der offiziell oder inoffiziell importiert wurde.
Auch der heutige Anruf beim Importeur selbst, hat nur eine unfreundliche Antwort und sonst nichts gebracht!
Les attentes
- Remboursement CHF 900.-
La réponse
Suzuki 02.12.2015
Sehr geehrter Herr Jenni
Sie haben einen Suzuki (Angabe der Chassis-Nr. wäre sehr hilfreich) bei einem (nicht offiziellen?) Händler in Davos gekauft. Dieser war und ist nach wie vor Ihr Vertragspartner und Ansprechperson für Ihre Anliegen. Wenn es sich um ein Direkt- oder Parallelimportfahrzeug handelt so hätte der Verkäufer dies vor oder beim Vertragsabschluss erwähnen müssen und auch die allenfalls verkürzte Garantie-Laufzeit angeben/vermerken müssen da das Auto vermutlich im Ausland schon mal eingelöst worden ist vor dem Import in die Schweiz. Ab dann läuft die Suzuki Werks-Garantie und die ist nun im konkreten Fall dann ab Ihrem Kaufdatum nicht mehr volle 3 jahre gelaufen was der Verkäufer /Händler hätte deklarieren müssen.
Bei offiziell durch uns in die Schweiz importierten Suzuki Fahrzeugen bilden wir Rückstellungen für allfällige Kulanzgesuche unserer Kunden nach Ablauf der 3jährigen Suzuki Werks-Garantie. Da wir Ihren Suzuki aber nicht importiert haben konnten wir dafür auch keine Rückstellungen bilden; dies hätte Ihr Verkäufer/Händler beim Verkauf entsprechend einkalkulieren müssen. Das wird aber oft nicht gemacht um einen möglichst tiefen Preis bewerben und Kunden anlocken zu können. Wenn die Kunden dann später ein Problem haben werden diese an einen offiziellen Händler oder den Importeur verwiesen. Zuständig ist aber Ihr Vertragspartner und allenfalls sein Lieferant (ausländischer Händler/Importeur).
In Ihrem Fall müssen Sie sich aber an die verkaufende Garage wenden um allfällige Kulanz geltend zu machen. Respektive eher die volle Garantie-Laufzeit durchzusetzen sofern in Ihrem Vertrag nicht ersichtlich war dass das Auto schon mal eingelöst wurde und somit kein Neuwagen sondern eine Occasion war auch wenn nur mit wenigen km auf dem Tacho.
Aus technischer Sicht kann man sagen, dass europaweit nur selten Probleme mit der Swift Visco-Kupplung auftreten. Das ist ein sehr zuverlässiger 4x4 Antrieb und wird sehr häufig gekauft, gerade auch in der Schweiz. Trotz geringer Km-Leistung bei Ihrem Swift ist es wichtig, dass mind. jeweils ein Jahres-Service durchgeführt wird um sicher zu stellen dass alle Komponenten inkl. SChmiermittel entsprechend gewartet werden.
Wir hoffen, dass Sie sich mit Ihrem Vertragspartner einigen können und wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt.
Freundliche Grüssse
Suzuki Automobile Schweiz AG