Verlorenen Pakete in die Niederlande
La plainte
Zwei Pakete, die ich am 20.11.2020 und 08.12.2020 am Postschalter als Maxibriefe nach den Niederlanden aufgegeben habe, sind beim Empfänger nie eingetroffen. Die Post CH AG argumentiert bei meiner Reklamation, dass eine Sendungsverfolgung nicht möglich sei. Das kostet zusätzlich. Für beide Pakete habe ich eine ausführliche Zolldeklaration online mitgeliefert. Ich finde es stossend, dass man ohne Zusatzkosten keine Garantie erhält, dass Maxibriefe ankommen. Die Sendungen sind ja klar im System erfasst durch die obligatorische Zolldeklaration.
Les attentes
- Autre Engagement für einen besseren Kundenservice
La réponse
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 08.01.2021
Sehr geehrte Frau Rutz
Vielen Dank für das Schildern Ihres Anliegens.
Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedaure, die von Ihnen genannten Umstände.
Internationale Sendungen die nicht per "Einschreiben" versendet werden, tragen keine Nummer, die an den Durchgangsstellen elektronisch erfasst wird. Daher ist diese weder bei uns noch bei unseren Partnern im Ausland registriert, was internationale Nachforschungen zum Verbleib der jeweiligen Sendungen unmöglich macht. Somit können wir in solchen Fällen weder den Erhalt noch den Verlust bestätigen.
Bei der Nummer, die sich auf der Aufgabequittung befindet, handelt es sich um eine Nummer die zur Datenübermittlung dient (U = Untrackable). Damit erhält das Empfängerland die Daten zu Ihrer Sendung im Voraus. Die Sendungsverfolgung ist mit einer solchen Nummer nicht garantiert. Daher ist eine internationale Nachforschung zum Verbleib bedauerlicherweise nicht möglich.
Es gilt auch zu erwähnen, dass grundsätzlich jede internationale Warensendung zoll- bzw. MwSt.-pflichtig ist. Die Verzollung wird gemäss den Gesetzen des Einfuhrlandes durchgeführt und kann durch keine Postverwaltung beeinflusst oder beschleunigt werden. Allenfalls haben die erwähnten Vorgänge Einfluss auf die Beförderungsdauer Ihrer Sendung.
Freundliche Grüsse
Ihr Contact Center Post CH AG