Ladenverweis wegen Maskenbefreiung
La plainte
Die Verkäuferin und deren Vorgesetzten haben mich heute Do. 14.1.2021 genötigt ein ärztliches Zeugnis zu zeigen. Dazu bin ich aber nicht verpflichtet, weil es unter die ärztliche Schweigepflicht geht. Das ich das Attest aus diesen Gründen nicht zeigte, durfte ich nicht einkaufen und sie Vorgesetzten forderten mich auf den Laden zu verlassen, obwohl ich sie auf meine Rechte hingewiesen habe. Ebenso ist es rassistisch, was auch gegen das Gesetz und nicht gegen untergeordnete Verordnungen verstösst. Es zeigt eine sehr beschämende Situation von Coop auf, der sich als "Umweltfreundlich" darstellen will.......sollte das nochmal passieren veranlasst mich Coop eine Anzeige zu erstatten.
Les attentes
- Autre aufhören mit Rassismus
La réponse
COOP 18.01.2021
Guten Morgen Herr Inderbitzin
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Für uns steht bei all unseren Massnahmen der Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden im Zentrum. Dabei stützen wir uns auf die Einschätzungen der Experten und die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit sowie die ergänzenden Regelungen der Kantone.
Die Coop Genossenschaft unterstützt die Massnahmen der Kantone und des Bundes zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Wir machen Sie zudem darauf aufmerksam, dass Coop die sogenannte Hausherrin ihrer Verkaufsstellen ist und somit selbstständig bestimmen kann, unter welchen Voraussetzungen ein Kunde oder eine Kundin die Läden betreten darf. Dies ist ein allgemein gültiger Rechtsgrundsatz, der im Zivilgesetzbuch wiederzufinden ist. Selbstverständlich achtet Coop darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben eines Kantons eingehalten werden. Wenn ein Kunde oder eine Kundin der Ansicht ist, dass er oder sie die Regeln (in diesem Fall die Maskenpflicht) nicht beachten muss, so ist er in der Pflicht, dies belegbar zu begründen (Arztzeugnis). Da eine Arztdispens zudem lediglich festhält, dass eine Person von der Maskenpflicht befreit ist und das zugrundeliegende Krankheitsbild darin nicht erwähnt wird, ist der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zumutbar und verhältnismässig. Wenn sich also ein Kunde oder eine Kundin von der Maskenpflicht befreien lassen möchte, ist das Vorweisen eines Attests der einzig vernünftige Weg. Datenschutzrechtlich gesehen, geht das öffentliche Interesse an einer Eindämmung der Pandemie klar vor.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir die Entscheidungen der Behörden mittragen und sie auch umsetzen.
Freundliche Grüsse
Coop
Kundendienst Hauptsitz