Jelmoli-Versand gewährt Erstbesteller-Gutschein nicht
La plainte
Der Jelmoli-Versand verspricht Erstbestellern einen 20-Franken-Gutschein, der beim Abschluss der Bestellung "automatisch" abgezogen würde. Das war nicht der Fall. Die Gutschrift wurde später nie mehr erwähnt, sie musste von mir nachträglich verlangt werden. Jelmoli-Versand ist nur bereit, den Betrag dem Kundenkonto gutzuschreiben. Die Einlösung wird so von einer weiteren Bestellung abhängig gemacht. Ich bin der Meinung, dass dieses Vorgehen unlautere Kundenfängerei ist.
Les attentes
- Remboursement CHF 20.-
La réponse
Jelmoli Versand AG 19.02.2021
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind.
Gerne bitten wir Sie, sich beim Jelmoli Kundenservice mit Ihren Kundendaten zu wenden.
Ihr Jelmoli Service Team
Urs Schäffler 24.02.2021
Nachdem [email protected] von reklamation.ch kontaktiert wurde, hat mir Herr Indra angeboten, mich telefonisch zu kontaktieren. Auch das war nur lauwarme Luft. Der "Kundendienst" lässt die Angelegenheit im Sand verlaufen.
Es geht hier um lausige 20 Fränkli, kaum der Rede wert. Vielleicht bin ich der Einzige, der wegen einer solchen Lappalie eine Geschichte macht. Aber bei tausendmal 20 Fränkli rechnet sich die Sache für den Jelmoli-Versand.
Rabatte zu versprechen, die nachträglich von einer weiteren Bestellung abhängig gemacht werden, ist unlauter. Jelmoli-Versand handelt vorsätzlich und generiert auf diese Art Mehrbestellungen.
Das Vorgehen hat System: Jelmoli-Versand gehört wie Ackermann (mit dem Schweizerkreuz im Logo) und die meisten anderen bekannten Versandhäuser zur deutschen Otto Group. Bei vielen "Firmen" werden relativ hohe Preisnachlässe bzw. Gutschriften versprochen, die dann nur unter der Bedingung eines weiteren Kaufs gewährt werden.
Ich habe 2017 mit einer Möbelbestellung bei Ackermann den Newsletter abonniert. Für diese Einwilligung wurde eine Gutschrift von CHF 20 versprochen. Bei der Bestellung wurde die Gutschrift nicht gewährt, mit dem Hinweis, die Möbel seien rabattiert gewesen und Ackermann gewähre nur eine Vergünstigung pro Bestellung. Gut versteckt steht das auch so in den AGB.
Ackermanns Kalkül, dass der Kunde die AGB's mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht liest, ist aufgegangen. Somit wurde auch hier die Gutschrift von einer weiteren Bestellung abhängig gemacht.
Solch unlautere Machenschaften sollten von den Kunden abgestraft werden, auch wenn es im Einzelfall nur um ein Zwanzigernötli geht.
Les attentes
- Remboursement CHF 20.-