Das Vorgehen von SERAFE AG bei Todesfälle ist verwerflich!
La plainte
Das Vorgehen von SERAFE AG bei Todesfälle ist verwerflich!
Für meinen im Dezember 2020 verstorbener Vater ist eine Rückerstattung der Radio- und Fernsehabgabe ausstehend. Der Kundendienst von SERAFE AG hat mir im Dezember mitgeteilt, dass sie von der Gemeinde des Verstorbenen (Stadt Zürich) die Todesmeldung erhalten werden und ich nichts Weiteres unternehmen müsse. Fünf Monate später ist die Rückerstattung immer noch nicht erfolgt, weshalb ich mich wieder beim Kundendienst von SERAFE AG gemeldet habe. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass SERAFE AG die Todesmeldung meines Vaters erhalten habe und die ausstehende Rückerstattung wurde damit begründet, dass SERAFE AG keine Bankverbindung von meinem Vater habe, weshalb sie solange keine Rückerstattung vornehmen werden. Weiter sehe sich SERAFE AG nicht in der Pflicht, sich um die fehlende Bankverbindung zu kümmern bzw. SERAFE AG unternimmt keine Schritte um fehlende Bankverbindungen einzuholen. Hätte ich mich nicht wieder beim Kundendienst von SERAFE AG gemeldet, wäre das Guthaben von meinem Vater bei SERAFE AG geblieben. Das zuständige Kreisbüro der Stadt Zürich hat mir mitgeteilt, dass sie keine Bankverbindungen der Verstorbenen führen, weshalb diese Situation praktisch bei allen Verstorbenen vorliegt.
Dieses Verhalten seitens SERAFE AG ist verwerflich. Als Erhebungsstelle der Empfangsgebühr sollte bei Todesfällen ein proaktives und kundenfreundlicheres Vorgehen zu erwarten sein. Es darf nicht sein, dass SERAFE AG durch ihr passives Verhalten von Guthaben von Verstorbene profitiert.
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La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.