Abdeckung Geschirrspüler

Roland Spycher Fust dipl. Ing. AG 10.06.2021 Signaler Plainte signalée

Am 13.8.20 bestellten wir in der Filiale an der Laupenstrasse 6 in Bern einen Geschirrspüler der Marke Miele G 27317-60 SCI XXL BW . Bei der Bestellung hat der Verkäufer extra nachgeschaut, welche Frontabdeckung der zu ersetzende Geschirrspüler (gleiches Modell) hatte und stellte fest, das sei kein Problem, diese Abdeckung gebe es noch. Es wurde eine Lieferungs- und Anschlusspauschale vereinbart, wie das bei Fust üblich ist. (Meine Frau hatte kurze Zeit vorher, am 17.7.20, einen Kühlschrank ebenfalls bei Fust bestellt und installieren lassen, was damals zu unserer Zufriedenheit ausgeführt worden war).


Der Geschirrspüler wurde am 24.8. an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse ausgeliefert, montiert und eine Funktionskontrolle wurde ausgeführt. Der Monteur informierte den Mieter, dass die Abdeckung fehle und nachgeliefert werde, was dann einige Tage später geschah.


Mit Rechnungsdatum vom 27.8.20 erhielten wir die Rechnung mit dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Betrag, welche wir am 10. September bezahlten. So weit, so gut – dachten wir.


Mit Rechnungsdatum vom 1.9.20 erhielten wir unter der gleichen Rechnungsnummer eine offensichtlich korrigierte Rechnung, auf der neu ein Posten “Montagekosten gemäss Lieferschein” über CHF 209.- aufgeführt war. Weder haben wir je einen solchen Lieferschein erhalten, noch war das gemäss Auftragsbestätigung /Kaufvertrag so abgemacht. 


Wir versuchten mehrmals, den Sachverhalt telefonisch zu klären. Bei Fust Niederwangen sah sich niemand als zuständig an. Am Ende bat man uns, eine Mail an die Dispo zu schreiben, was wir dann taten. Es geschah nichts. Zwei Wochen später die gleiche Mail nochmals an die Hauptadresse von Fust. Wir erhielten zwar eine automatische Eingangsbestätigung, doch danach passierte wieder nichts.


Mit Datum 30. September 2020 erhielten wir eine Mahnung. Darauf schickten wir am 13. Oktober 20 einen eingeschriebenen Brief an Fust.


Auf diesen Brief gab es bis heute (10.6.21) keine Reaktion. Per 27.11. 20 schickte uns Fust einen eingeschriebenen Brief ("Letzte Frist") mit einer erneuten Mahnung und Mahnspessen von insgesamt CHF 15. Darauf telefonierte ich mit der Buchhaltung der FUST und erklärte, dass ich doch etwas erstaunt sei, dass nie eine Reaktion, weder auf Mail noch eingeschrieben Brief, erfolgte. Die Frau der Buchhaltung sagte, sie sehe, dass unser Brief eingetroffen sei und den Vermerk "sofort beabeiten" habe. Sie hat dann einen Mahnstopp im System eingegeben und gesagt, sie würde den betreffenden Mitarbeiter informieren, dass er sich umgehend bei uns melden solle. Das war am 28. November letzten Jahres. Seither haben wir von der Fust nichts mehr gehört - bis am 1. Juni 2021. 


Am 1. Juni 2021 haben wir vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl erhalten, initiert von Dipl. Ing. Fust, über einen Gesamtbetrag von nun CHF 362.30. 


Gleichentags kontaktierte ich Fust telefonisch. Ein Herr K. hörte sich die ganze Geschichte an und stellte fest, das sei nicht gut gelaufen, er selber könne aber nichts machen, er verbinde mich weiter. Falls es nicht klappe, gebe er mir seine direkte Nummer, damit ich nicht wieder über die Zentrale gehen müsse. Die Verbindung klappte dann nicht und unter der von ihm angegebenen Nummer nahm, trotz mehrmaliger Versuche, niemand mehr ab. Ich telefonierte dann der Hauptnummer in Niederwangen und gelangte zu einem Herrn P., der sich alles notierte und sagte, er werde es an seine dafür zuständige Kollegin weiterleiten, welche sich bis spätestens Ende Woche bei mir melden werde. Bis Freitagnachmittag, 4. Juni, hörte ich nichts, worauf ich nochmals via Hauptnummer Fust telefonierte. Ich gelangte schliesslich an einen Herr R. (Dispo Ostschweiz), der mir sagte, eine nachgelieferte Abdeckung werde nicht verrechnet, da sei ein Fehler passiert. Weiter, wenn ein Mahnstopp im System eingegeben werde und dann eine gewisse Zeit nichts passiere, werde dieser automatisch aufgehoben und dann eine Betreibung ausgelöst. Er könne da nichts machen, dafür sei das Inkasso zuständig, dessen direkte Telefonnummer er mir gab. Mehrere Versuche (am Freitagnachmittag, am Montag und Dienstag der folgenden Woche) blieben erfolglos. Meine Versuche liefen ins Leere.


Nachdem meine Bemühungen, mit Fust in Kontakt zu treten, keinen Erfolg hatten, reichten wir am Dienstag, 8. Juni, beim Betreibungsamt Bern-Mittelland telefonisch und per Mail Rechtsvorschlag ein.

  • Excuses
  • Autre Rückgängigmachung der Betreibung und Übernahme der Kosten

Sans réponse

L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.

Fust hat die Betreibung ohne Angabe von Gründen und ohne uns direkt zu informieren, am 18. Juni zurückgezogen. Wir erfuhren erst davon, nachdem sich unsere Rechtschutzversicherung bei Fust nach dem Stand der Dinge erkundigt hatte. Was genau zum Rückzug der Betreibung führte, konnte oder wollte bei Fust unserer Rechtsschutzversicherung gegenüber niemand sagen. Fazit: wir werden uns in Zukunft hüten, noch je etwas bei Fust zu kaufen.