Ausfall Speisewagen, Falschangaben der Wagenführungen, unerklärliche, verspätete Ankunft
La plainte
Donnerstag 14:57 Uhr Zug Visp-Romanshorn
Beim Gleis fehlte auf der Informationstafel die Wagenangabe für den Speisewagen. Die Lautsprecherdurchsage lautete auf eine verkürzte Zugführung, ohne genauere Angaben. Auf der Reservationskarte für den Speisewagen ist der Wagen 4 aufgeführt. Also stehen wir im Bereich von Wagen 4 an. Erst bei Einfahrt der Zugkomposition heisst es, dass kein Speisewagen mitgeführt wird. Als der Zug auf dem Gleis anhielt, stellten alle wartenden Gäste fest, dass die Wagenführungen falsch angezeigt und im Lautsprecher falsch angegeben wurden. Alle rannten mit Gepäck und Velo von der vorderen Zugseite zu den hinteren Wagen. Hecktik kam auf und gewaltigen Ärger. Es waren kaum Sitzplätze in der 2. Klasse für zwei Personen mit grössserem Gepäck vorhanden. Dafür wurden an der Zugspitze etwa fünf Wagen der 1.Klasse geführt und in der 2. Klasse wurden für Velos die Sitzbereiche für Behinderte reserviert. Zudem hatten wir auf ein Mittagessen und Getränke verzichtet, da wir uns im Speisewagen mit reservierten Sitzplätzen verpflegen wollten. Da wir schon 1 Std. Anfahrt zum Bahnhof mit dem Postauto hinter uns hatten, sind es nun noch zwei Stunden Zugfahrt nach Zürich, also 3 Std. ohne Getränke. Erst bei der Einfahrt in den Bahnhof Bern kam nach langen Verbindungserklärungen über den Lautsprecher kaum hörbar, "für Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung." In Bern leerte sich das Zugsabeitl und es gab ausreichend freie Sitzplätze. Nächster Ärger. Der Zug fährt in Bern schon verspätet ab und traf, ohne Halt bis Zürich, unerklärlich mit zwölf Minuten Verspätung ein. Anschlusszug weg. Einforderung der Rückzahlung der Reservationsgebühren am nächsten Tag am Bahnhof. Obschon mit Bestätigung des Zugpersonals für die Rückerstattung, umständliche Fragerei des Schalterpersonals über persönliche Daten und warum eine Rückerstattung verlangt werde.
Les attentes
- Excuses
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.