ALDI Schneeschuhe

Andreas Zurwerra ALDI SUISSE AG 07.01.2022 Signaler Plainte signalée

Ich habe am 22. November 2021 in der Aldi-Filiale in Brig neue Schneeschuhe für Fr. 39.50 gekauft und diese anfangs Dezember zum ersten Mal gebraucht. Beim Herausnehmen aus der Schutzhülle ist der der Haken beim Reisverschluss abgebrochen. Beim Fixieren des Schneeschuhs brach der vordere Halterungsriemen ab. Die 1. Schneeschuhtour musste abgebrochen werden.


Wenige Tage später retournierte ich das Gesamtpaket in der Aldi-Filiale mit handschriftlichem Vermerk des Kaufdatums auf dem Orginalgarantieschein. Aldi wollte mir nur Fr. 10.- retournieren, da der Kassazettel fehlte. Das konnte ich nicht akzeptieren. Mehrere mails mit dem Aldi Support [email protected] endeten ergebnislos mit dem Vermerk „Für die finale Bearbeitung benötigen wir noch eine Kopie vom Kassenbeleg, ohne Kassenbeleg ist eine Kaufpreiserstattung leider nicht möglich.“


Fazit:  


Wenn Verkäuferin und Käufer zur Garantie nichts Spezielles abgemacht haben, gelten die folgende OR-Bestimmungen:


Wandelung: Bei einem erheblichen Mangel kann die Käuferin das Produkt zurückgeben, also vom Vertrag zurücktreten, und den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen (OR 205 Abs. 1).



  • Sollte das Geschäft erst bei der Reklamation einschränkende AGB hervorziehen, hat es das Nachsehen: Diese sind nicht gültig, weil sie dem Kunden beim Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 


  • Dasselbe gilt, wenn Garantiebestimmungen lediglich auf der Quittung stehen. Eine Quittung ist nie Bestandteil eines Vertrags, sondern gilt nur als Beleg, dass der Kunde bezahlt hat. Da in solchen Fällen die Geschäftsbedingungen keine Anwendung finden, kann sich die Kundin auf die gesetzlichen Garantierechte berufen. 

  • Remboursement CHF 39.50.-

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