Ungerechtfertigte Mahnungen für bezahlte GA-Rechnungen

Susanne Koller SBB CFF 04.10.2022 Signaler Plainte signalée

Die SBB Division Personenverkehr beginnt ab Juli 2022 Mahnungen zu senden für angeblich nicht vollständig bezahlte GA-Rechnungen, die via E-Bill von der SBB zugestellt und meinerseits anerkannt und bezahlt werden. Im Februar und März 2022 reduziert die SBB auf Grund zu viel bezahlter Beträge die Folgerechnungen.


Die Reduktion wird jeweils auf Seite 2 ausgewiesen, der reduzierte Betrag in E-Bill in Rechnung gestellt.


Am 18.07.2022 bitte ich die SBB Division Personenverkehr um Auskunft und bitte um korrekte Erfassung sowie Verbuchung der bezahlten Beträge.


Die Email bleibt unbeantwortet. Nach Erhalt einer neuerlichen Mahnung Anfang September 2022, übermittle ich die Zahlungsbelege und zugehörigen Rechnungen erneut, diesmal mit Frist bis 03.10.2022.


In der Antwort vom 03.10.2022 beharrt die Mitarbeitende der SBB auf einem Ausstand von CHF 30.00, sendet aber nicht den vollständigen Auszug ab Januar 2022 bzw. November 2021, sondern einen Teilauszug ab März 2022. Sie stellt den Sachverhalt nicht korrekt dar.


Daher übermittle ich als Antwort mit Aufforderung zur Überprüfung und korrekten Verbuchung der Zahlungen die Zahlungsbelege ab Oktober 2021 sowie die zugehörigen Rechnungen ab Januar 2022.


Auf Grund des bisherigen Vorgehens:


- Nicht-Beantwortung der Email vom 18.07.2022


- unvollständige Teilauszüge und unkorrekte Sachverhaltsschilderung mit beharren auf der ungerechtfertigten Differenzzahlung


sehe ich keine andere Möglichkeit, als die Angelegenheit hier zu regeln, damit korrekt verbucht wird.

  • Explications
  • Autre Stornierung der ungerechtfertigten Mahnungen und korrekte Verbuchung der bezahlten Beträge.

Sans réponse

L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.