ZVV, Einstellung der Tramlinie 15 "bis auf Weiteres"
La plainte
Seit dem 8. Oktober 2022 verkehrt "bis auf Weiteres", wie es heisst, die Tramlinie 15 nicht mehr. Nach 2 Wochen Wartezeit habe ich endlich eine Antwort auf meine am 26. Oktober geschickte Beanstandung erhalten, aber sie ist allgemein abgefasst, wenig aussagekräftig und geht auf meine Anliegen nicht wirklich ein. Die in der Antwort erwähnten parallelen Führungen sind zum Teil eben mangelhaft. Bei der einen Verbindung zwischen Röslistrasse und Rudolf-Brun Brücke am Samstag, 29.10.22, zum Beispiel, wäre ich zu Fuss schneller gewesen, so miserabel waren diese parallelen Führungen. Schon einmal hatte die ZVV die Linie 15 eingestellt, das war in der Zeit der Corona-Krise und es wurde Personalmangel geltend gemacht. Das konnte ich akzeptieren, aber jetzt finde ich diese inzwischen ein Monat dauernde Unterbrechnung des Betriebs der Tramlinie 15 ein wahre Zumutung.
Les attentes
- Autre Erlass der Abo-Gebühren für die Zeit des Ausfalls der Tramlinie 15, sowohl für meine Tochter und mich
La réponse
Zürcher Verkehrsverbund ZVV 07.11.2022
Sehr geehrter Herr Meylan
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme zur temporären Angebotsreduktion auf dem VBZ-Liniennetz.
Wir bedauern, dass Sie von den temporären Einschränkungen auf der Tramlinie 15 betroffen sind und sich negativ auf Ihren gewohnten Reiseweg auswirkt. Der Wunsch nach einer konstant optimalen Verbindung ist verständlich.
Selbstverständlich besteht bei jedem System des öffentlichen Verkehrs Optimierungspotenzial.
Die Linie 15 bedient eine Strecke, welche durchgehend von anderen Tramlinien im 7,5'-Takt bedient wird und in einem Zentrumsgebiet mit vielen Alternativen verkehrt. Eine Einstellung dieser Linie hat somit keine Erschliessungslücken zur Folge.
Die Linie ist betrieblich nicht verknüpft, wodurch keine grosse Umdisponierung nötig ist. Durch diese Massnahme kann effektiv eine grössere Zahl an Dienstpersonal eingespart werden.
Langwierige, komplexere Umdisponierungen bringen weder den VBZ noch den Fahrgästen Vorteile. Daher entschieden sich die VBZ für eine zielorientierte Lösung, die Zeit, Geld, Arbeit und grössere Umstellungen für viele Fahrgäste einspart und den kleinsten Nachteil für die meisten Menschen bringt.
Den VBZ ist bewusst, dass diese Massnahmen temporäre Komforteinschränkung für die Fahrgäste bedeuten kann. Bei über 1.8 Millionen Fahrgästen pro Tag im Zürcher Verkehrsverbund ist es generell schwierig, das kantonale Angebot auf alle persönlichen Bedürfnisse abzustimmen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Ihre Nachfrage bezüglich Entschädigung bei längeren Reise- und Wartezeiten können wir gut nachvollziehen. Alle Transportunternehmen unterstehen dem Schweizerischen Transportgesetz. Sie sind verpflichtet, alle in den Fahrplänen enthaltenen Fahrten durchzuführen, es sei denn, dies werde durch Umstände verhindert, die sie nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden können. Kann ein Fahrgast seine Reise gleichentags fortsetzen - dies auch mit mehrmaligem Umsteigen oder über einen Umweg - besteht kein Anrecht auf Entschädigung.
Wir bedauern Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können. Ihr Feedback haben wir selbstverständlich bei der verantwortlichen Fachstelle der VBZ platziert. Dort werden sämtliche Rückmeldungen gesammelt, ausgewertet und fliessen ein in aktuelle Überlegungen und Entscheidungen zu diesem Thema.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und für die Zukunft viele positive Erlebnisse auf Ihren Reisen im Zürcher Verkehrsverbund.
Freundliche Grüsse
ZVV-Contact