Kein Entgegenkommen bei abgelaufenen Gutscheinen

Daniel Müller geschenkparadies.ch AG 08.02.2016 Signaler Plainte signalée

IIch habe einen Gutschein für "Wein selber machen" erhalten. DIeser Gutschein kann genau bei zwei Terminen pro Jahr eingelöst werden und ich hatte hierfür bereits Kontakt mit dem Veranstalter. Leider passte mir keinen dieser Temine. Der Gutschein ist nun abgelaufen und ich habe dies um 8 Wochen zu spät bemerkt (ging davon aus, dass der Gutschein länger als gerade mal ein Jahr gültig ist).  Nach Rückfrage bei Geschenkparadies.ch zeigen diese keinerlei Entgegenkommen und verweisen auf OR Art.127 und auf "Ticketcharkter". Für mich nicht nachvollziehbar, da ein Ticket für ein einmaliges, bestimmtes Datum für eine nicht zu wiederholende Veranstaltung ist. Mein Angebot ist jedoch nach wie vor zu den selben Konditionen auf Geschenkparadies.ch verfügbar. Geschenkparadies.ch macht hier offensichtlich eine bewusste Abzocke mit einer Ausrede, indem bereits überwiesenes und bezahltes Geld (in meinem Fall 169Fr) nicht mehr eingelöst werden können und damit verloren sind.


Ich werde den Dienst von Geschenkparadies.ch nicht benutzen und meinen Freunden klar davon abraten, davon Gebrauch zu machen. Geschenke sind dafür da, dass diese Freude bereiten und nicht dafür, dass offensichtlich Geld ohne jegliche Dienstleistung abgezockt wird! Ich bin enttäuscht!

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