Ungerechtfertigte Forderung für carry-on zu bezahlen Case no. 2210-LX-06083
La plainte
9/28/22 Swiss flight LX1736 Zurich to Rome
Swiss Agent hat gefordert, dass wir ein carry-on einchecken und 70 Fr bezahlen. Das carry-on war weder zu gross noch zu schwer. Der Agent hat ohne es zu wägen oder in die Hand zu nehmen einfach gesagt es sei zu schwer und wir müssten die 70 Fr. bezahlen oder er werde uns nicht einsteigen lassen. Er wurde sehr laut und drohend. Da wir den Flug nicht verpassen konnten, hatten wir keine andere Wahl als zu zahlen. Er hat auch einer Passagierin vor uns 70.- abgeknüpft und ihr gesagt der Betrag sei noch ausstehend. Sie war offensichtlich verwirrt und hat bezahlt.
Wir haben mehrmals an Swiss geschrieben. Zuerst haben sie gesagt, man müsse manchmal das carry-on abgeben wenn der Flug voll ist. Wir haben gesagt ja, aber dann muss man nicht bezahlen und es wird einem auch nicht gedroht, dass man nicht auf den Flug kann. Beim nächsten email hat Swiss gesagt, dass sie nicht verantwortlich sind für "airport imposed costs". Wir haben geantwortet, dass es nicht der Flughafen, sonder ein Agent der Swiss war (am boarding gate), der uns so behandelt hat und die Fr. 70.- kassiert hat. Haben sogar den Kreditenkarten Beleg geschickt, wo deutlich SWISS drauf steht. Ab Ende November haben wir keine Antwort von Swiss mehr erhalten.
Wir wollen die Fr 70 zurück, die ungerechtfertigt verlangt wurden.
Eveline
Les attentes
- Remboursement CHF 70.-
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.