Lötschberg Card Guthaben nur 3 Jahre gütlig!

Oliver BLS AG 19.07.2023 Signaler Plainte signalée

Lieber BLS Kundendienst


Sorry, dass ich nochmals eine Reklamation eröffne. Aber das Kommentieren hat die vorherige Reklamation geschlossen (erledigt).


Ich bin mit Ihrer Antwort nur teilweise zufrieden. In der Tat finde ich es positiv von Ihnen gemäss Ziffer 5 der AGB die Möglichkeit anbieten, jederzeit teilweise benutze Punktekarte erstatten zu lassen. Nichts desto trotz kann kein Kunde gemäss Ziffer 5 der AGB nachvollziehen, dass er dies auch nach den abgelaufenen 3 Jahren tun darf.


Dadurch, dass Sie eine Gültigkeit von 3 Jahren einführen (unter dem gesetzlichen Minimum gemäss OR) zwingen Sie den Kunden die Karte gegen Gebühr (Ziffer 6) zurückerstatten zu lassen. Rechenbeispiel - der Kunde kauft eine Punktekarte für 250.00 CHF und erhält 300 Punkte. Er benutzt die Karte in 3 Jahre 1x (Mo-Do). Nach 3 Jahren kann er die Punktekarte nicht mehr benutzen, d.h. er ist gezwungen die Möglichkeiten der Rückerstattung gemäss Ziffer 5 benutzen, da die Karte nicht mehr gültig ist (obwohl sie es wäre, gemäss OR). Er verliert die Bonuspunkte und bezahlt noch Gebühren:



  • 300 Punkte

  • - 25 Punkte 1x Benutzung

  • - 50 Bonuspunkte [? hier stellt sich noch die Frage, ob der Kunde durch 1x Benutzung ein Teil der Bonuspunkte bereits gebraucht hat? Noch ein versteckter Kundennachteil bei der Rückerstattung, aber um das geht's hier ja (noch) nicht]

  • - 25 Punkte Gebühren


Und obwohl die Punkte gemäss OR noch gültig wären verliert der Kunde Dank Ihrer Gültigkeitspolicy 25.00 CHF. Somit bestehe ich immer noch auf eine Änderung der Gültigkeitsdauer ODER auf den Verzicht eines Punkte-Maximums (gemäss AGB Ziffer 1) von 200 Punkten. Denn auch diese Ladehemmung, obschon ein Kunde möglicherweise die Karte gerne laden möchte um nicht zu Letzt auch die Gültigkeit wieder auf 3 Jahre zu erhöhen, verhindert dem Kunden genau diese Möglichkeit.


Wie bereits erwähnt bin ich nur teilweise mit der Antwort zufrieden, denn die jederzeit Rückerstattungsmöglichkeit von teilweise benutzten Punktekarte hält sich in diesem Sinne NICHT an die gesetzlich zwingenden Bestimmungen und stellt sich in meinen Augen über dem OR. Erstens wegen den Gebühren und zweitens wegen der Gültigkeitsdauer. Wäre diese gemäss OR umgesetzt, dann wäre der Kunde nicht bereits nach 3 Jahren gezwungen Ihre Rückerstattungsmöglichkeit zu nutzen, sondern erst nach Ablauf der gesetzlichen Gültigkeiten.


Nun hoffe ich auf ein bisschen Einsicht, nicht zuletzt in stetiger konstruktiven Diskussion, mit freundlichen Grüssen, Oliver T.

  • Autre Gültigkeitsdauer erhöhen ODER auf den Verzicht eines Punkte-Maximums

BLS AG 19.07.2023

Guten Tag


Besten Dank für Ihre Antwort auf unser Schreiben und das Eröffnen des neuen Kommentars. Die Situation mit der Punktekarte ist nicht zufriedenstellend, das nehmen wir gerne entgegen. 


Bitte kontaktieren Sie uns über unsere offiziellen Kanäle, damit wir Ihnen eine Lösung anbieten können. Alle Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter bls.ch/kontakt.


Wir wünschen Ihnen einen schönen Nachmittag.


Freundliche Grüsse
BLS Kundendienst

Oliver 19.07.2023

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Den offiziellen Kontaktweg zu wählen ist gut gemeint, ich denke aber nicht, dass der Kundenservice die Vollmacht hat, Ihre AGB zu ändern. Kulanz ist ein schöner Weg um Anpassungen zu vermeiden. Zusätzlich erhöht dies jedoch die Anzahl "Kontakte" von Kunden zu Ihrem Kundenservice. Dies müsste ja nicht sein.

Ausserdem bin ich im Moment "noch" nicht in der Situation, dass meine Karte abgelaufen ist (aber bald). Und somit bemühe ich mich noch vor dem Ablauf, dass Ihre AGB dem offiziellen Gesetz angepasst wird.

Mit freundlichen Grüssen, Oliver

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