vorzeitige Kündigung eines Dreijahresvertrages
La plainte
Letzten Frühling im Mai 2023 erhielt ich den angemeldeten Besuch eines Vertreters von localseach.ch, er wollte meinen Onlinetelefonbucheintrag für mein Geschäft aktualisieren. An die genauen Details kann ich mich nicht erinnern, mir wurde ein Upgrade des Business-Eintrages mit Link zu meiner Webseite und einer Auflistung in verschiedenen grafischen Kategorien vorgeschlagen (ich war im grafischen Sektor tätig).
Ich erwiderte, dass ich als 70-jähriger in Pension sei und dass mein Geschäft nicht mehr in Betrieb wäre. Trotzdem habe ich mich bereit erklärt, den aktuellen Eintrag zu kontrollieren und ihn so zu belassen, wie er war. Ich musste dafür auf dem Tablet des Vertreters unterschreiben, auch um seinen Besuch zu quittieren.
Es war mir nicht bewusst, dass ich dabei einen dreijährigen Vertrag für 2'070.- unterschrieb. Das war beim Unterschreiben auf dem Tablet nicht ersichtlich, das vergrösserte Feld auf dem Bildschirm für die digitale Unterschrift musste die relevanten Angaben zum Vertrag verdeckt haben, sonst hätte ich das bemerkt. Es liegt wesentlicher Irrtum und Irreführung vor. Es ergibt keinen Sinn, sich als Pensionär für drei Jahre zu einem solchen Eintrag zu verpflichten.
Ist eine solche digitale Unterschrift für eine mehrjährige Dienstleistung überhaupt zulässig? Auf dem Vertrags-PDF steht meine Unterschrift — oder ein Zeichen, welches meiner Unterschrift ähnlich sieht — unmittelbar unterhalb den Feldern «Preis/ Jahr CHF 690» und «Preis Total CHF 2'070» (siehe Anhang). Wie gesagt, dieser «Preis Total» muss vom Fenster mit dem Feld zur Anbringung der Unterschrift verdeckt worden sein. Wäre der Vertrag mir in Papierform auf einem ganzen Blatt gezeigt worden, hätte ich dies bemerkt. Meiner Meinung nach sollten solche Verträge nur in unterschriebener Papierform gültig sein.
Dummerweise habe ich später die zwei ersten Quartale bezahlt; erst dann merkte ich, dass ich in eine Kostenfalle getappt war und reichte die Kündigung ein. Leider ist aber dieser Dreijahresvertrag nicht vorzeitig kündbar, ausser man entrichte die Gesamtkosten. So steht es im Kleingedruckten, was ich nicht zu sehen bekam. Dies ist ein zusätzlicher Punkt: Ist ein unkündbarer Dreijahresvertrag überhaupt zulässig? Auch unkündbar bei der Auflösung der Geschäftstätigkeit des Kunden?
Was soll ich unternehmen? Kann ich juristisch gegen localsearch.ch vorgehen? Soll ich die nächste Quartalszahlung nicht bezahlen und bei der Betreibung Rechtsvorschlag erheben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit localsearch.ch gemacht?
Les attentes
- Autre vorzeitige Kündigung eines Dreijahresvertrages
La réponse
localsearch.ch 08.01.2024
Sehr geehrte Kundin
Auf Grund Ihrer Reklamation klären wir den Sachverhalt mit unserem zuständigen Kundenberater. Wir bitten Sie noch um einige Tage Geduld, damit alle nötigen Abklärungen getätigt werden können.
Eine definitive Antwort erhalten Sie bis Ende KW3.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme
Freundliche Grüsse
Swisscom Directories
Compaint Management
localsearch.ch 10.01.2024
Sehr geehrter Kunde
Sie wurden von uns per E-Mail von uns über die Vertragsannullierung informiert.
Freundliche Grüsse
Swisscom Directories AG, Complaint Management localsearch
Commentaire
Besten Dank für die Stornierung des Dreijahresvertrages und zur Umwandlung zu einem Einjahresvertrag. Dank Ihrem Entgegenkommen muss ich immerhin «nur» vier statt zwölf Quartalsrechnungen à 180.- bezahlen für eine Dienstleistung, welche ich als Pensionierter gar nicht benötige und in diesem Umfang gar nicht wollte.
An alle Anderen:
Ich möchte an dieser Stelle weitere Interessenten an einem Abo dringend davon abraten, einen Vertrag in elektronischer Form auf einem Tablet/Laptop zu unterschreiben. Das Fenster, wo die Unterschrift eingesetzt wird, überlappt und verdeckt die Zeilen mit den Vertragsbedingungen und wenn man nicht extrem gut aufpasst (z.B. bei schnellem Scrollen), dann werden einem Konditionen untergejubelt, welche man erst später bemerkt und dann bereuen könnte.
Rechtlich ist eine elektronische Unterschrift zwar gültig, aus meiner Sicht jedoch ist die beste Form eines Vertragsabschlusses auf Papier, wo alle Klauseln gut übersichtlich und leserlich aufgeführt sind.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen