Beschwerde wegen inakzeptablem Verhalten eines SBB-Kondukteurs
La plainte
Beschwerde an die SBB betreffend eines völlig inakzeptablen Verhaltens eines SBB-Kondukteurs.
Am 20.1.2024 reiste ich mit dem IC75, 13:06 Uhr, von Weinfelden nach Zürich-Flughafen.
Als regelmäßige Nutzerin der SBB-App schätze ich die Bequemlichkeit der "Start – Stopp"-Funktion. An diesem Tag funktionierte die App jedoch nicht ordnungsgemäß. Sowohl die Start–Stopp Option als auch der Ticket-Kauf waren nicht möglich. Die App verlangte ein neues Login mit Passwort, was vor dem Einsteigen nicht umsetzbar war.
Trotz dieser technischen Schwierigkeiten stieg ich in den Zug, um meinen Termin am Flughafen wahrzunehmen.
Der diensthabende Kondukteur zeigte kein Verständnis für die Situation. Er war sichtlich gereizt und gestresst und ignorierte die App-Probleme mit den Worten, er sei nicht für meine Probleme verantwortlich.
Seine Androhung einer Busse von 90 Franken erfolgte so laut, dass es für alle Mitreisenden hörbar war. Ich war zutiefst beschämt und peinlich berührt.
Schließlich bestand er darauf, mir ein Ticket mit erhöhtem Zuschlag zu verkaufen. Das war umso frustrierender, als die App kurz darauf wieder funktionierte.
Es liegt mir definitiv fern, ohne gültiges Ticket zu reisen oder die SBB in irgendeiner Weise zu betrügen. Ich bin 75-jährig und lege Wert auf einen freundlichen, anständigen Umgang. Dass ein Kondukteur nicht mehr differenzieren kann zwischen ehrlichen Kunden und in rüdem Ton sogleich mit Busse droht, sprengt wohl alle Regeln des Anstandes. Der Zwischenfall hinterlässt einen sehr negativen Eindruck auf die SBB.
Ich erwarte eine Rückmeldung und gleichzeitig eine brauchbare Erklärung, wie man im Fall von technischen Problemen der App umgehen kann, wenn am Bahnhof keine Hilfe zu erwarten ist, wenn der Schalter geschlossen ist, oder wenn der Zug einfährt und die Zeit nicht mehr reicht, um zum Ticket-Automaten zu springen (zur Erinnerung: ich bin 75 ! ).
Les attentes
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.