Billett nicht vorweisen können aufgrund technischer Fehler der SBB-App

Anonyme PostAuto Schweiz AG 21.05.2024 Signaler Plainte signalée

Ich wurde in einem Bus der BGU Grenchen kontrolliert und hatte ein gültiges Billet in der SBB-App gekauft. Nun war es so, dass dieses Billett nicht im App angezeigt wurde und es eine Kontrolle gab. Der Kontrolleur sagte mir, dass ich das Billet am SBB-Schalter vorzeigen könne und keine Gebühren zahlen müsse. Es handelt sich ja um ein technisches Problem.


Die Frau am SBB-Schalter in Grenchen hat gesehen, dass das Ticket nicht vorhanden ist in der SBB-App. Da es jedoch auch scheinbar via Email gesendet wird, konnte ich es vorweisen. Auch sie bestätigte, dass ich keine Mahngebühr zahlen müsse. Jedoch konnte sie mir keinen Beleg drucken, hat es mir jedoch am PC gezeigt.


Eine Woche später erhielt ich eine Rechnung in Höhe von Fr. 100.00 (Vorfall 1892477) aufgrund Fahrens ohne gültigen Fahrausweis via Postauto Inkasso. Per Mail meldete ich, dass ich die Rechnung als gegenstandslos sehe, da ich das Ticket am selben Tag trotzdem noch vorweisen konnte und man mir sagte, dass ich keine Gebühren zahlen muss. Ausserdem wären die Fr 100.00 Gebühr gewesen, wenn ich gar kein Ticket gehabt hätte und nicht lediglich ein anderer Zuschlag.


Einige Wochen später meldete sich das Postauto Inkasso und meldete, dass ich "nur" Fr. 30.00 zahlen müsse, da ich ein gültiges Ticket habe und es lediglich nicht vorweisen könne. Das Postauto Inkasso bezieht sich auf "National-Tarif T600.5 Ziff. 3.1.10". Soweit ich sah, behandelt diese Ziffer nicht Bearbeitungsgebühren sondern über persönliche Daten der e-Tickets. Also wurde auch falsch refernziert, auf welche Ziffer sich diese Fr. 30.00 beziehen.


Schlussendlich kann ich nicht einmal etwas dafür, wenn die SBB-App das Ticket nicht anzeigt und die BGU, die SBB und das Postauto Inkasso machen aussen, welche nicht stimmen. Das ist pure Schickanei und ich habe bereits viel Zeitaufwand gehabt, um das Ticket zu zeigen, die Mails zu schreiben und im National-Tarif nachzulesen.

  • Excuses
  • Explications
  • Autre Wegfall der Bearbeitungsgebühr in Höhe von Fr. 30.00

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