Kündigung des Abonnementes

Martin Schuhmacher Swisscom 27.05.2024 Signaler Plainte signalée

Seit Ende März versuchen wir das Abonnement unseres Geschäftes zu kündigen.


Kündigungsanfrage 5-833112015766 / Frau XXXXXXXX Anita / 50305145 - leider ist und war das bis heute nicht möglich infolge immer weiterer Forderungen.


das erste mal - Kündigung per Mail -- danach per Formular -- beim Dritten mal per Einschreiben.


Da unser Geschäft auf unser beider Name Herr Martin XXX und Frau Anita XXXX  lautete und von ihr der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird nun verlangt, dass Sie entsprechend auch den Vertrag aufkündet.


Die Geschäftsaufgabe erfolgte aus gesundheitlichen Gründen und Frau A ist aktuell im Spital. nun fordert Swisscom nochmals eine Bestätigung dass der Vertrag gekündigt wird. Wortlaut:


//Darf ich Sie sicherheitshalber darum bitten, die Bestätigung von Frau xxxxx Anita bestätigen zu lassen, da die Kundennummer 50305145 auf Frau Anita xxxxx lautet.- Nach Erhalt einer Bestätigung der Vertragsinhaberin, werde ich gerne die Anschlüsse per sofort auflösen.


Das kann es nun wirklich nicht sein. Wo ist der gesunde Menschenverstand geblieben. Oder ist das Verkaufstaktik um Abonnemente künstlich zu verlängern?

  • Autre Entsprechende Abmeldiung vornehmen und Zahlungen rückerstatten.

Swisscom 28.05.2024

Guten Tag, Die sorgfälltige Bearbeitung Ihres Anliegen ist uns wichtig. einer unserer Mitarbeiter wird Sie in den nächsten Tagen kontaktieren. Bis dahen bitten wir Sie um Geduld. Freundliche Grüsse Ihr Swisscom Beschwerdemanagement

Danke für die doch recht schnelle Rückmeldung. Doch es verbleiben da einige Dinge die von Ihrer Seite dringend geändert werden sollten, oder zumindest mal überdenken. Ihre Antwort lautete: Es ist so, dass der Vertrag, inOne KMU Office, damals auf den Namen von Frau Anita S. abgeschlossen wurde. Streng rechtlich müsste die Kündigung deshalb mit einer Vollmacht oder Unterschrift von Frau S. erfolgen. Sie verstehen sicher, dass wir uns grundsätzlich aus Datenschutzgründen daran halten müssen. Nein verstehe ich nicht- was wenn die Person nicht mehr in der Firma tätig ist? Oder nicht mehr verfügbar ist infolge eines Todesfalls? Was dann? Da ist logischerweise der/die Handlungsbevollmächtigten gemäss HR verantwortlich. Was hier auch gemacht wurde. Hier sollte nicht 2 Monate lang ein Hin- und Her über die Aufkündigung des Vertrages gemacht werden, oder aber man zeigt Kulanz und macht eine Rückvergütung. Dies wäre korrekt und Fair. Alles andere hat einen schalen Geschmack der künstlichen Verzögerung, trotz der nun gezeigten Kulanz. Ebenfalls sollten klar und ersichtlich die entsprechenden Formulare online verfügbar sein..... Schade darum