Erneut gravierende Unregelmässigkeiten bei der Leistungsabrechnung. Trotz vorliegen sämtlicher Unterlagen stimmt die Transportkostenabrechnung nicht. Ein vorsätzlicher Betrugsversuch?

Stefan Huber Suva 12.09.2024 Signaler Plainte signalée

Sehr geehrte Damen und Herren


Im August 2024 habe ich meine Transportkosten aus dem Fall 24.68751.20.0/1 geltend gemacht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Suva und um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich im Nachgang sämtliche Rechnungen der Leistungserbringer mit den Transportkosten ergänzt, nachgeliefert. Gestützt auf meine Rechnungstellung bezahlte die Suva lediglich rund 25% der entstandenen Transportkosten. Per Mail übermittelte man mir eine nicht nachvollziehbare rudimentäre Aufstellung. Ebenfalls wurde über den geltend gemachten Zeitrahmen einen Teilbetrag, welcher bereits bezahlt wurde, in Abzug gebracht. Nach einer rudimentären Überprüfung stellte ich fest, dass die Abrechnung unkorrekt ist. Ich verlangte die Korrekte Abrechnung anhand  der eingereichten Unterlagen. Weiter verlangte ich eine Begründung für die Ablehnung der Transportkosten für die in Anspruch genommene Physio. Zumal die nächstgelegene Physio zum fraglichen Zeitpunkt gar keine Termine anbieten konnte, um nach der Operation eine nahtlosen Therapie einzuleiten. 


Wenn wundert es, aus Bequemlichkeit und Faulheit beantwortete man mir meine Frage nicht. Auch wurde die Abrechnung mit den eingereichten Unterlagen nicht auf Unregelmässigkeiten hin überprüft. 


Obwohl die Suva bereits ein paar Monate zuvor mich um rund 30% an den Taggeldleistungen hintergehen wollte. Obwohl der Suva sämtliche Angaben des Arbeitsgebers korrekt vorlagen, berechnete die Suva ein Taggeld das rund 30 % zu tief war und bezahlte es auch aus. Dies musste ich als Betrugsversuche einstufen, da die Suva offenbar darauf spekulierte, dass ich nicht in der Lage bin, dass Taggeld nachzurechnen. 


Stattdessen erlässt die Suva eine beschwerdefähige Verfügung, im Wissen, dass der verfügte Betrag möglicherweise nicht korrekt ist. Es ist weitaus bequemer, das eigene Fehlverhalten mittels einer Verfügung festzulegen, als es zu korrigieren. Die Suva geht einmal mehr den Weg des geringsten Widerstandes, wohl auch in der Hoffnung, der Versicherte kennt seine Rechte nicht oder macht mangels wissen nicht davon Gebrauch. 


Dies ist ein absolut skandalöses Verhalten einer Sozialversicherung. 


Da nun eine Beschwerdefähige Verfügung hängig ist, erwarte ich bis spätestens 20. September 2024 folgende Erklärung und Unterlagen:


- eine detailliert Aufstellung der abgerechneten Transportkosten mittels Kilometer und Betrag, für jeden Behandlungstermin separat ausgewiesen. 


- eine detaillerte Begründung wieso die Transportkosten für die Physio nicht übernommen werden, obwohl die nächstgelegene nicht verfügbar war.


- weshalb vergütet die Suva die Transportkosten von sich aus. Zumal der Suva die detaillierten Angaben zur Verfügung stehen.


- eine Begründung weshalb die Transportkosten für die vom behandelnden Arzt verordnete Spezialphysio nicht übernommen werden


Gemäss Gesetz ist die Suva verpflichtet sämtliche notwendigen Transportkosten zu übernehmen. Damit ist nicht gemeint, dass die Suva nur die Kosten übernimmt die sie für passend und gelegen erachtet. 


Sollte ich nicht bis zum erwähnten Datum im Besitz der Unterlagen bzw. verlangten Erklärungen sein, so werde ich gegen die Suva Beschwerde führen wegen Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung.


 Seit dem Immobilenskandal vor knapp 20 Jahren dürfte wohl jedem Versicherten bewusst sein, dass bei der Suva genau hingeschaut werden muss.


Ich empfehle daher allen bei der Suva versicherten genau hinzuschauen und insbesondere die Abrechnungen genau zu prüfen und zu hinterfragen. Von einem Monopolbetrieb dürfte der Versicherte eigentlich tadellose Arbeit erwarten. Die Realität sieht leider anders aus.

  • Explications
  • Autre Korrekte Abrechnung und Auszahlung

Suva 18.09.2024

Sehr geehrter Herr Huber


Wir bedauern, dass Sie mit unserem Leistungsentscheid nicht einverstanden sind. Die Prüfungen haben ergeben, dass die Suva nur die Kosten übernehmen kann, die Ihnen mit der Leistungsverfügung mitgeteilt wurden. Zu Ihren Fragen werden wir separat Stellung nehmen, soweit diese noch nicht beantwortet wurden.


Besten Dank für Ihr Verständnis.


Ihre Suva

Einmal mehr eine unbrauchbare Antwort der Suva.