Suva weigert sich die Transportkosten für ärztlich angeordnete Therapie zu übernehmen

Stefan Huber Suva 20.09.2024 Signaler Plainte signalée

Sehr geehrte Damen und Herren


Einmal mehr nur Ärger mit der Suva. Offensichtlich hat das vorenthalten von Pflichtleistungen gegenüber versicherten System. 


Der behandelnde Arzt hat unmittelbar nach dem Spitalaustritt die Physiotherapie angeordnet und hat entsprechend 4 Termine bei einer Physiotherapie organisiert. Auch wenn es sich hier nicht wie fälschlicherweise von mir geschrieben um eine "Spezialphysio" handelte, waren diese notwendig und somit wahrzunehmen. Dabei handelte es sich um eine Physio mit welcher er zusammenarbeitet und somit auch garantiert ist, dass unmittelbar  nach Spitalaustritt eine Therapie begonnen werden kann. 


Zumal bin ich als versicherter der Suva verpflichtet mich an ärztliche Weisungen zu halten und alles zumutbare zu Unternehmen, um den Heilungsprozess zu unterstützen. Wenn ich mich nicht an die Weisungen und Empfehlungen halte und somit den Heilungsprozess verzögere, so kann es gemäss Suva zu Leistungskürzungen kommen. 


Nun ist das verhalten der Suva einmal mehr stossend, notwendige Kosten nicht zu übernehmen.  Dies hier sind ganz klar notwendige Transportkosten welche die Suva  zu übernehmen hat. Zumal ich über den Ort und Zeitpunkt der 4 Termine nicht  frei entscheiden konnte.


 Auch die Besuche in der Apotheke für die Beschaffung der ärztlich verordneten Medikamente sind notwendige Transportkosten im Zusammenhang mit dem Unfallereignis. Somit sind auch diese von der Suva zu übernehmen. Auch hier weigert sich die Suva die Kosten zu übernehmen.


Ich fordere Sie nun auf die mir zustehenden Vergütungen umgehend auszulösen. Sollten sie sich weiterhin weigern und sich der Leistungspflicht entziehen, so werde ich bei der Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.

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Suva 26.09.2024

Sehr geehrter Herr Huber


Wir sehen, dass wir Ihre Fragen oder ungeklärten Punkte noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten. Mit unserer Antwort vom 18.09.2024 haben wir ihnen mitgeteilt, dass wir an unserem Leistungsentscheid festhalten müssen, auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Versicherten. In der Verfügung können Sie entnehmen, wie Sie weiter vorgehen können, um gegen unseren Entscheid Einsprache zu erheben. Gerne werden wir Sie zusätzlich telefonisch kontaktieren um ihre Fragen persönlich zu beantworten sowie das weitere Vorgehen nochmals gemeinsam zu besprechen.  


Freundliche Grüsse
Ihre Suva