Localsearch: mangelhafte Kundenbetreuung und ihren Rechnungssteller Swissbilling nicht im Griff
La plainte
Die Tochterfirma der Swisscom lockt ihre Kunden mit einer höheren Internetpräsenz. Je schneller man im Google mit seiner Dienstleistung gefunden wird, umso mehr Kunden oder Patienten. Es werden Verträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Die Mitarbeiter von Localsearch zielen darauf ab, jährlich einen neuen Vertrag abzuschliessen, damit die Laufzeit sich weiter verlängert. Wer sich nicht die teuren Google Ads leisten will, hat mit dem günstigeren Angebot von Localsearch eventuell eine Möglichkeit, schneller in Google gefunden zu werden. Inwiefern das tatsächlich zutrifft, ist zweifelhaft.
Seit 5 Monaten versucht Christine Dam (Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin, Zürich) eine vierteljährliche Rechnungsstellung bei Localsearch.ch zu bekommen, so wie es im ersten und in den weiteren Verträgen stand. Stattdessen hagelt es Mahnungen von Swissbilling (Rechnungssteller von Localsearch) für den Ganzjahresbetrag in vierstelliger Summe. Eine weitere Rechnung über einen kleineren Betrag ist nicht nachvollziehbar. Über diese kam zuletzt eine Zahlungsaufforderung von EOS (Geldeintreiber-Firma der Swissbilling), die noch nicht einmal in der Lage ist, die Adresse richtig auszufüllen. In den letzten 5 Monaten hat Frau Dam zahlreiche Telefonate, emails und sms an Localsearch gerichtet und sich auch bei Swissbilling gemeldet. Die angesprochenen Mitarbeiter versprachen alle zu helfen, wurden jedoch reihenweise krank und keiner ist ansprechbar. Schlussendlich passierte nichts. Meldet man sich in der Verwaltung von Localsearch, verweisen die Mitarbeiter auf Swissbilling; Swissbilling verweist auf Localsearch. Localsearch scheint seinen Rechnungsteller Swissbilling nicht im Griff zu haben. Die Kundin wird mit Mahnungen und mit einer Zahlungsaufforderung terrorisiert. Keiner hilft.
((Die ganze Geschichte))
Am 17.08.22 unterzeichnete Christine Dam einen Vertrag über einen Eintrag auf localsearch.ch, die eine bessere Marketing-Präsenz ihrer Website in Zürich und benachbarten Orten gewährleisten sollten. Dieser Vertrag hatte eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Rechnungsstellung wurde mit «vierteljährlich» bezeichnet. Dies klappte auch im ersten Jahr (2022).
Der Mitarbeiter D.S. von Localsearch.ch wollte die Therapeutin in regelmässigen Abständen besuchen, um den Fortschritt dieser Marketingmassnahme zu überprüfen und eventuelle Anpassungen des Vertrages zur Verbesserung der Marketing-Präsenz vorzunehmen. Da Herr D.S. krankheitshalber verhindert war, wurde sie im darauffolgenden Jahr von seinem Vorgesetzten N.K. besucht, mit dem sie einen neuen Vertrag am 12.06.23 unterschrieb, der wieder eine Laufzeit von 3 Jahren hatte. In diesem Vertrag stand, dass dieser den ersten Vertrag ersetzte. Die Rechnungen kamen immer noch vierteljährlich (2023).
Dieses Jahr kam am 19. Mai 24 eine Rechnung über das ganze Jahr (ein Betrag von über CHF 2'000). Ausserdem noch eine Rechnung über einen kleineren Betrag, den die Therapeutin nicht nachvollziehen konnte. Sie meldete sich sofort bei ihrem ersten Kundenbetreuer (D.S.), der keinerlei Verständnis und Hilfsbereitschaft zeigte. Danach versuchte sie, bei Localsearch einen Mitarbeiter der Administration anzurufen und stellte fest, dass auf der Website von localsearch.ch keine Telefonnummer hinterlegt ist. Also rief sie bei Swissbilling an und erklärte ihr Anliegen, dass sie gern diesen Betrag – wie abgemacht – vierteljährlich begleichen möchte. Dort verwies man sie wieder an localsearch.ch, wo ihr Frau E.B. am 27.06.24 eine Ratenzahlung gewährte. Sie erklärte ihr, dass diese ihr nichts nütze, da sie dann drei Monate hintereinander jeweils gut CHF 700 und nicht wie vorher knapp CHF 500 im Vierteljahr zahlen würde. Sie schrieb wieder an den Vorgesetzten von D.S., Herrn N.K, der am 11.07.24 vorbeikam und einen neuen Vertrag wieder mit einer vierteljährlichen Zahlung mit ihr machte. Dies machte sie in der Hoffnung, dass damit die leidige Angelegenheit mit der Zahlungsfrequenz sich lösen würde. Er versprach ihr auch, dies vor seinen Ferien zu regeln.
Stattdessen kamen weitere Mahnungen, auf die sie mit emails, sms und Telefonate reagiert hat. Nachdem das Telefon von N.K. stumm blieb, fand sie über einen Anruf bei localsearch die Nummer von dessen Vorgesetzten heraus (Herr N.D.). Dieser sagte ihr, dass Herr N.K. auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben sei. Dieser versprach ebenfalls sich darum zu kümmern. Ich hatte noch die Nummer von einer anderen Mitarbeiterin (Frau N.E.), die sich auch darum kümmern wollte. Frau N.E. kam sogar vorbei.
Das Ergebnis zum heutigen Tag sieht so aus: Heute kam eine Zahlungsaufforderung von der EOS Schweiz in Kloten mit falschem Adressaten («izin Chris Praxis für Traditionelle, Forchstrasse 2, 8008 Zürich») über den kleinen Betrag, den ich nicht nachvollziehen kann (CHF 257.65, worin CHF 135 für «Nebenforderungen, Umtriebsentschädigung und Abtretungspauschale» enthalten sind). Die EOS weist sich als Gläubiger aus und Swissbilling als der Zedent. Davor verwies Localsearch auf Swissbilling, Swissbilling auf Localsearch, um die Rechnung wieder auf vierteljährliche Zahlung zu stellen. Localsearch (Frau N.E.) behauptete, der Fehler liegt bei Swissbilling. Mittlerweile ist Frau N.E. ebenfalls erkrankt und ihr Vorgesetzter Herr N.D. nimmt das Telefon nicht ab (vermutlich in den Herbstferien). Eine entsprechende Nachricht zu einer möglichen Ferienabwesenheit erscheint weder im email noch auf der Combox.
Les attentes
- Autre Vierteljährliche Zahlung wie vertraglich abgemacht
La réponse
localsearch.ch 18.10.2024
Sehr geehrte Kundin
Wir beziehen uns auf Ihre Meldung bezüglich der Vertrags- und Rechnungssituation, welche wir sehr bedauern.
Wir möchten Sie vorab darüber informieren, dass die von EOS Schweiz an Sie gerichtete Zahlungsaufforderung als gegenstandslos betrachtet werden kann. Wir haben die betreffende Differenz storniert und EOS entsprechend darüber in Kenntnis gesetzt. In Kürze werden Sie von EOS eine schriftliche Bestätigung über den Rückzug der Forderung per separater Post erhalten.
Wir möchten Ihnen ausserdem mitteilen, dass wir mit dem Vorgesetzten des zuständigen Mitarbeiters, Herrn N.K., Rücksprache gehalten haben. Dabei wurde auch uns bestätigt, dass Sie eine vierteljährliche Verrechnung vereinbart bzw. gewünscht haben.
Da Sie bereits einen Betrag von CHF 704.– auf der erhaltenen Rechnung beglichen haben, kann der verbleibende Rechnungsbetrag als gegenstandslos betrachtet werden. Wir haben die restliche Gebühr storniert, und es bestehen somit keine offenen Rechnungen mehr gegenüber localsearch. Sie werden Zukünftig die gewünschte vierteljährliche Verrechnung erhalten.
Wir bedauern die dazu entstandenen Unannehmlichkeiten und freuen uns diese Angelegenheit zufriedenstellend bereinigt zu haben. Der Vorgesetzte von N.K wird Sie nahezu kontaktieren. Es ist Ihm ein Anliegen diese Angelegenheit mit Ihnen persönlich zu besprechen.
Freundliche Grüsse
Ihr localsearch Team