Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen immer noch nicht verstanden
La plainte
Donnerstag Abend, 17. Oktober 2024, 20:30h, im Coop Pronto Shop, Steinbislin 3, 6423 Seewen:
Ich beabsichtige eine Packung Süssigkeiten zu CHF 3.75 zu kaufen. Die Preise sind vorbildlich an den Gestellen angebracht.
An der Kasse belastet die Kassierin dann aber CHF 4.00. Ich verweise auf die Abweichung zum angeschriebenen Preis am Gestell. Die Kassiererin A. Reichmuth sagt, dass die angeschriebenen Preise egal seien, und einzig die Kasse zähle. Ich verneine und erörtere, dass die Preisangaben am Gestell verbindlich sind. Sie verneint erneut und erklärt, dass ich ja auf den Kauf verzichten könne und sie mir die CHF 4.00 zurückzahle würde. Ich versuche ihr erneut zu erklären, dass ich die Ware zum angebotenen Preis kaufen will.
Dann kommt der eigentliche Höhepunkt: die Kassiererin läuft zum Gestell, entfernt das Preisschild und schmeisst es in den Abfall.
Ultimativ erklärt sie mir dann erneut, dass ich vom Kauf zurücktreten könne. Meine weitere Erklärungsversuche zum Thema Irreführung und zu geltenden Gesetzen werden mit einem milden Lächeln ignoriert. Ich gehe.
Am darauffolgenden Samstag suche ich das Gespräch mit dem verantwortlichen Vorgesetzten P. Gasser. Die Geschichte wiederholt sich eins zu eins. Ich beende die Diskussion, nachdem er mich fragt, ob wir denn nicht grössere Probleme hätten, als um ein paar Rappen zu diskutieren.
Es geht mir nicht um die Preisdifferenz.
Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) stammt ursprünglich aus dem Jahre 1978 und wird regelmässig überarbeitet.
Wie ist es möglich, dass heute noch Mitarbeiter/-innen im Detailhandel die grundlegensten Gesetze noch nicht einmal kennen? Ganz zu schweigen vom breitspurigen Auftreten, wenn man auf dieses Unwissen hinweist.
Ich erwarte, dass die Gesetze eingehalten werden und die Mitarbeiter/-innen entsprechend geschult werden.
Les attentes
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.