Fenstergelenk
La plainte
Wir haben einen Wintergarten im 2012 bauen lassen. Bei einem Kippfenster ist das Auf- und Zu Band aus Aluminium verbogen. Wir können nun das Fenster nicht mehr öffnen. Der WiGa Bauer lehnt Garantie ab, obwohl die 5 Jahre noch nicht vorbei sind. Das Fenster wurde nicht übermässig oft geschlossen, bzw. geöffnet. Daher ist es unverständlich für uns, dass dies Material, Anfahrt und Arbeit kosten soll.
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La réponse
S. Meissner Wintergärten - Wohnwintergärten 14.04.2016
Sehr geehrter Herr Fabian Ki...
wir sind etwas verunsichert und verwirrt. Der Wintergarten wurde laut Schweizer recht ausgeführt. Wenn waren in die Schweiz eingeführt werden, und dort Montiert werden, gilt automatisch das Schweizer Recht. Ihr Auftrag wurde am 28.07.2012 bestellt und am 13.10.2012 abgenommen. Nun jetzt haben wir 2016 und der Mangel wurde Ihnen am 16.09.2015 angeboten und Sie haben aus finanziellen Gründen uns geben die Sache Mitte 2016 nochmals anzubieten. Sie wissen bestimmt noch, das die Eckumlenkung mechanisch verbogen war, Grund war, das der Kippflügel durch eine Holzstange die Auf der Fensterbank lag gestoppt wurde, so das der Kippflügel nicht weiter aufgehen konnte. Der Motor hat weiter gedrückt und deshalb ist sich die die Eckumlenkung verbogen. Deshalb haben Sie uns per Mail am 17.09. 2016 gebeten per Mail um folgendes gebeten.
Guten Tag Frau Meissner
wir sind im Moment finanziell nicht in der Lage, diese Reparatur bezahlen zu können, da sie nicht explizit pressiert. Wir möchten dies aber auf den Frühling verschieben. Können wir das so terminieren?
Freundliche Grüsse
Unsere Antwort war wie folgt:
Guten Abend Herr Ki......,
das ist natürlich in Ordnung. Bitte melden Sie sich einfach im Frühling, dann bestellen wir die Umlenkung und vereinbaren einen Termin.
Wir haben Ihnen angeboten, Sie zu unterstützen, aber leider sind Sie bis heute nicht darauf eingegangen. Die von Ihnen gemeldete Garantieleistung ist leider keine Garantieleistung sondern eine Haftpflichtsache oder Fehlbedienung. Da aber solche Teile nach zwei Jahren keine Garantieleistungen haben, weil es Abnutzteile sind und darauf auch keine Garantie bestand. Die Garantieleistung ist am 13.10. 2014 abgelaufen.
Bitte falz Sie die Kostengünstige Reparatur wünschen, rufen Sie uns bitte an.
MFG
Fabian 15.04.2016
Guten Tag
ich nehme Stellung zu Ihrem Schreiben:
Der Wintergarten wurde am 18.12.12 abgenommen, nicht wie Sie schreiben am 18.10.12.
Ein Haftplichtschaden liegt dann vor, wenn ein Dritter Schuld am Defekt ist. In diesem Fall Sie!
Eine Fehlbedienung würde vorliegen, wenn man daran herum hantieren würde, was man nicht kann. Es gibt lediglich zwei Schalter. Der Eine schliesst das Fenster, der andere öffnet es.
Auf der Fensterbank hat nie etwas gelegen! Herr Meissner war persönlich hier und war über den Schaden verwundert. Er hat den Gratis Ersatz versprochen - vor Zeugen. Erst als Sie von Ihrem Lieferanten eine negative Antwort erhielten, war es plötzlich unser Fehler!
Bei diesem Fenster verläuft das Kabel unter dem Fenster richtung Stromanschluss, wenn etwas in die Quere kommt, dann das. Somit kann der Schaden jederzeit wieder passieren und Schuld ist der geringe Abstand zwischen Kabel und Fenster. Ihre Schuld!
Sie geben auf Ihrer Website bekannt, dass es Garantie auf "Alles" 5 Jahre gibt - auch hier in der Schweiz ist es so, dass man das, was man verspricht auch halten sollte! Ausserdem gibt es Kulanzdienstleistungen! Eine Versicherung für gemachte Fehler (Betriebshaftpflicht) sollten Sie auch haben!
Ich werde Ihnen gerne Fotos von beiden Kippfenstern mit Anschluss und Kabel Verlauf schicken, damit Sie sehen können, dass der Fehler nicht bei uns liegt. Gerne bin ich bereit mit Herrn Meissner alles nochmals persönlich anzusehen!
Gerne erwarte ich Ihren Bescheid!
MFG
Les attentes
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S. Meissner Wintergärten - Wohnwintergärten 15.04.2016
Hallo Herr Kissling
sie hätten immer die Möglichkeit gehabt sich bei uns zu melden. Ihre letzte Antwort war das sie nicht das geld haben. Somit sind wir aus der Sache ausgeschlossen. Garantie ist vorbei.