Durch Filialschliessung Sollzinsen bezahlt
La plainte
Im November 2024 hat mir meine CS-Kundenberaterin mitgeteilt, dass neu die Kontoeinzahlungen über den UBS Automaten zu erfolgen haben, da die CS Filialen (Solothurn und Langenthal) geschlossen würde. Am 24.12.2024 (Arbeitstag!) um 9.50 Uhr habe ich Bargeld einbezahlt. Die Gutschrift erfolgte nicht valutagmäss am 24.12.2024 sondern erst am 27.12.2024. Durch die Ausführung der Zahlungen wurden mir Sollzinsen über CHF 17.36 belastet.
Anlässlich meiner Reklamation wurde mir mitgeteilt, dass der 24.12.2024 kein Arbeitstag sei und deshalb die Gutschrift zeitverzögert erfolge. Wenn es sich um keinen Arbeitstag handeltes, weshalb hat die Bank dann geöffnet bis Mittag und weshalb wurden dann meine Zahlungen ausgeführt? Zudem lag keine Deckung vor und die Zahlungen wurden trotzdem ausgeführt. Die Bank weigert sich den Fehler einzugestehen und mir die CHF 17.36 zu Unrecht verrechnete Sollzinsen zurückzuerstatten.
Es ist nicht das Problem der Kunden, wenn die Fusion der Bank Probleme mit sich bringt. Wenn dann Einzahlungen zu spät erfolgen, kann nicht der Kunden der Geprellte sein.
Les attentes
- Remboursement CHF 17.36.-
- Excuses
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.