Lufthansa weigert sich gegen rechtmässige Rückerstattung von Folgekosten nach 13.5 Stunden Flugverspätung
La plainte
Ich hatte einen Flug bei der Lufthansa gekauft (Flug LH846 am 30. März 2025 von Lufthansa durchgeführt) gekauft. Nur zwei Stunden von der Abreise von meinem Aufenthaltsort wurde der Flug stoniert. Am Zielort waren bereits nicht-stornierbare Hotels und teure Aktivitäten gebucht worden.
Im Case no. 2504-LX-02364 wurde um die rechtmässige Erstattung des Hotels im London Heathrow (aufgrund von Flugverschiebung auf den nächsten Tag), das nicht mehr stornierbare und bereits bezahlte Hotel am Zielort, bereits bezahlte und nicht mehr stornierbare Eintrittstickets am Zielort sowie das Taxi in den frühen Morgenstunden zum Terminal in London Heathrow eingereicht.
Die Lufthansa weigert sich, das nicht mehr stornierbare und bereits bezahlte Hotel am Zielort sowie bereits bezahlte und nicht mehr stornierbare Eintrittstickets am Zielort rückzuerstatten.
Auf die Entschädigung von 400 EUR (375,78 CHF) pro Fluggast warte ich ausserdem seit Wochen. Gemäss der Verordnung (EG) 261/2004 haben wir von Lufthansa für die zu verantworteten Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden auf Medium-Strecken (zwischen 1.500-3.500 Kilometer) Anspruch auf eine Entschädigung von 400 EUR (375,78 CHF) pro Fluggast zugute.
Les attentes
- Remboursement CHF 1721.55.-
- Explications
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.
