Reiseversicherung (nur Teilbetrag erhalten)

Regli Touring Club Suisse (TCS) 12.05.2025 Signaler Plainte signalée

Sehr geehrte Damen und Herren


Am 17.03.2025 erlitt ich bei eine Tagesausflug in Luino/IT einen Schlaganfall. Die im April geplante Reise nach Basilien musste folglich abgesagt werden.


Innerhalb einer Wochen meldet meine Frau den Fall dem TCS (Reiseversicherung). Ein Formularkrieg begann, was zu erwarten war. 


Nun erhielten wir eine Entschädigung von ca. 1'800.- von ca. 2'500.-. (Die ungefähre Angaben beruht darauf, weil meine Frau die Unterlagen im Büro hat, sie nur mir den Fall per Telefon gemeldet hat und ich immer noch in der Reha bin).


Meine Frau ist am Ende. Sie erhält keine Auskunft, weder schriftlich noch mündlich, warum und wieso nur eine Teil erstattet wurde.


Unzählige Warteschlaufen und Verbindungen später mir Floskeln wie es "das Betrifft nicht meine Abteilung" und "nicht mein mir zugewiesener Fall" und "wir habe Freitagnachmittag "wendete sich meine Frau an mich - und an den Ktipp.


Wir sind seit ca. 30 Jahren bei TCS. Der Rechtsschutz haben wir ironischerweise ebenfalls beim TCS. Ich nehme nicht an, dass der Hund in den eigenen Schwant beisst und den Fall zu unseren Gunsten bearbeiten wird.


Wie soll ich vorgehen, wenn Sie alle Anfrage abschmettern?


Freundliche Grüsse


 

  • Remboursement CHF 600.-
  • Explications

Touring Club Suisse (TCS) 16.05.2025

Guten Tag


Wir bedauern sehr, dass Sie die geplante Reise nicht wie gewünscht antreten konnten, und hoffen, dass Sie gesundheitlich auf dem Weg zur Besserung sind.


Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden liegt uns sehr am Herzen. Es ist uns wichtig, uns jedem Anliegen mit grösster Sorgfalt anzunehmen. Es tut uns umso mehr leid, dass Sie als langjähriges Mitglied einen anderen Eindruck gewonnen haben. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns aufrichtig entschuldigen.


Damit wir unsere Leistung korrekt beurteilen können, sind wir jeweils auf bestimmte Unterlagen angewiesen, welche den Annullationsgrund sowie die Schadenhöhe belegen. Hierfür hoffen wir auf Ihr Verständnis.


Ihre Reiseversicherung übernimmt bei einem versicherten Ereignis die Stornierungskosten für annullierte Reiseleistungen oder die Mehrkosten für die Umbuchung von Reiseleistungen. Gemäss den uns vorliegenden Akten wurden die stornierten Leistungen sowie die Mehrkosten für die Umbuchung eines Fluges vollumfänglich vergütet.


Die von Ihnen angesprochene Differenz ist auf den umgebuchten Flug zurückzuführen. Bei einer Umbuchung werden, wie vorgängig erwähnt, die entstandenen Mehrkosten übernommen. Die initialen Kosten für den Flug, welcher zu einem späteren Zeitpunkt angetreten wird, bleiben zu Ihren Lasten.


Falls Sie noch Fragen haben oder es Unstimmigkeiten geben sollte, stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. Sie können uns per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 058 827 22 20 erreichen. Die direkten Angaben Ihrer Sachbearbeiterin wurden Ihnen ebenfalls im Rahmen der Korrespondenz kommuniziert.


Mit freundlichen Grüssen
Lucas – TCS Content Services