Unzumutbare Schadenfall-Bearbeitung nach Einbruch

Anonyme Generali (Schweiz) Holding AG 23.09.2025 Signaler Plainte signalée

Am 01.05.2025 kam es bei mir zu einem schweren Einbruchdiebstahl. Der Vorfall wurde polizeilich aufgenommen, mit Spurensicherung dokumentiert und in einem vollständigen Polizeirapport vom 16.05.2025 festgehalten. Sämtliche Nachweise – darunter Bargeldbezugsbelege, Fotos und detaillierte Beschreibungen der entwendeten Schmuckstücke – habe ich zeitnah und vollständig bei Generali eingereicht.


Trotz dieser klaren Beweislage verlief die Schadenfallbearbeitung über Monate hinweg schleppend, mit wiederholten Verzögerungen und widersprüchlichen Aussagen. Mehrfach wurden belegte Tatsachen infrage gestellt oder gänzlich ignoriert. So wurde etwa behauptet, Nachweise lägen nicht vor, obwohl diese nachweislich bereits eingereicht waren. Dieses Vorgehen vermittelt den Eindruck, dass Generali systematisch versucht, rechtlich klar geregelte Leistungen nicht zu erbringen und die Entschädigungssumme künstlich zu drücken.


Besonders gravierend:



  • Polizeirapport & Spurensicherung: Seit dem 16.05.2025 abgeschlossen, dennoch wiederholt von Generali als „noch ausstehend“ bezeichnet.

  • Bargeld (CHF 4’500.–): Entsprechend den AVB bis CHF 5’000.– versichert und mit Bankbeleg dokumentiert, wurde die Glaubwürdigkeit meiner Angaben mehrfach in Zweifel gezogen.

  • Schmuck (CHF 3’000.–): Ebenfalls vollständig belegt; auch hier wiederholt infrage gestellt, bevor nach monatelanger Verzögerung schliesslich doch anerkannt.

  • Erstes Angebot: Trotz nachgewiesener Gesamtschadenssumme von CHF 7’500.– wurde mir zunächst ein völlig unangemessenes Angebot von lediglich CHF 600.– unterbreitet.

  • Zweites Angebot: Nach weiterer Verzögerung erhöhte Generali auf CHF 4’200.– – weit unter dem vertraglich geschuldeten Betrag.

  • Mein Entgegenkommen: Um den Fall aussergerichtlich abzuschliessen, habe ich mich grosszügigerweise bereit erklärt, auf CHF 6’000.– zu verzichten. Selbst dieses faire Vergleichsangebot wurde von Generali abgelehnt.


Darüber hinaus möchte ich betonen, dass meine Frau zum Zeitpunkt des Einbruchs zu Hause war und den Einbrecher noch persönlich antraf. Dieses traumatische Erlebnis hat bei ihr bis heute zu Angstzuständen und psychischer Belastung geführt. Die Art und Weise, wie Generali mit diesem Vorfall umgegangen ist – inklusive indirekter Unterstellungen, der Vorwurf einer gestellten Situation und die insgesamt kaltschnäuzige Behandlung – war für uns besonders belastend und in keiner Weise angemessen.


Erwartungen:



  • Rückerstattung der vollen, gemäss Police geschuldeten Entschädigungssumme von CHF 7’500.–.

  • Schriftliche Entschuldigung für die Art und Weise der Bearbeitung und die mir gegenüber gemachten unbegründeten Unterstellungen.

  • Erklärung, weshalb trotz klarer Beweislage und eindeutiger vertraglicher Regelungen über Monate hinweg versucht wurde, die Leistungspflicht zu bestreiten bzw. unzulässig zu kürzen.


Ich werde den Fall parallel an die Schlichtungsstelle weiterziehen. Die gemachten Erfahrungen mit Generali haben mein Vertrauen in die Seriosität dieses Versicherers nachhaltig erschüttert.

  • Remboursement CHF 7500.-
  • Excuses
  • Explications

Generali (Schweiz) Holding AG 15.10.2025

Guten Tag


Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. So prüfen wir auch Ihr Anliegen sorgfältig und melden uns so zügig wie möglich zurück.


Freundliche Grüsse
Generali Versicherungen