Einseitige Stellungnahme für Anbieter - Kundensicht nicht beachtet

Otto Frei DeinDeal AG 03.11.2025 Signaler Plainte signalée

Ich habe bei DeinDeal einen Gutschein über CHF 300 gekauft und diesen in einer ersten Behandlung voll aufgebraucht. Den Restbetrag wollte ich in einem zweiten Termin beanspruchen und war bereit, den nötigen Aufpreis zu bezahlen. Das Studio hat jedoch die Behandlung mit dem Hinweis verweigert, dass der Gutschein bereits eingelöst sei! DeinDeal hat diese Argumentation einfach übernommen!

  • Explications

Sans réponse

L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.