Rückerstattung
La plainte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Sie in Kenntnis setzen über eine Fehlbuchung auf meinem Konto und Sie bitten, den Fehler zu berichtigen.
Am 1. September 2012 erhielt ich einen Brief mit der Benachrichtigung, dass der Strom in meiner Wohnung abgestellt würde, sofern ich nicht bis zum 2. September bezahlte. Daraufhin habe ich noch am selben Tag, dem 1. September, eine Zahlung veranlasst. Aus den im Brief angegebenen Alternativen wählte ich einen Betrag von CHF 525.80. Anschliessend informierte ich, wie im Brief gefordert, flugs die Eltop Filiale darüber, dass ich die Zahlung in die Wege geleitet hatte. Dort jedoch sagte man mir, dass sie nie einen Auftrag zur Stromabschaltung erhalten hätten und keine Gebühren fällig seien zusätzlich zu den Aussenständen von CHF 375.80. Dennoch wurde mir grundlos die Zahlung von weiteren CHF 150.00 auferlegt. Ich ersuche Sie hiermit, mir die überschüssigen CHF 150.00 zurück zu erstatten.
Les attentes
- Remboursement CHF 150.00.-
La réponse
ewz - Elektrizitätswerk der Stadt Zürich 31.10.2016
Sehr geehrte Kundin
Sehr geehrter Kunde
Für Ihre Anfrage danken wir Ihnen bestens. Da wir Ihre genaue Adresse nicht kennen und Sie die ELTOP-Filiale erwähnen gehen wir davon aus, dass sie Kundin oder Kunde vom EKZ sind. Das ewz beliefert ausschliesslich Kundinnen und Kunden die in der Stadt Zürich wohnhaft sind mit Strom. Leben Sie in der Stadt Zürich und Ihre Forderung betrifft ewz, dann bitten wir Sie sich zur Klärung der Angelegenheit telefonisch unter der Telefonnummer 058 319 47 07 zu melden. Gerne nehmen wir die Angelegenheit mit Ihnen auf. Sollten Sie ausserhalb der Stadt Zürich wohnen bitten wir Sie, direkt mit Ihrem Stromversorger Kontakt aufzunehmen.
Freundliche Grüsse
Ihr ewz