Behebung Schaden - Verjährung
La plainte
Balser Versicherung - Gebäudeversicherung
Wir hatten am 1.10.2013 einen Schaden (Fr. 2'456). Die Basler hat den Schaden anerkannt. Weil die Ursache nicht sofort behoben werden konnte, konnte auch die Behebung des Schadens nicht sofort behoben werden. Wir hatten in der STWEG Probleme mit der Eigentümerin, weil sie uns nicht in die Wohnung lies. Sie bezieht IV und hat psychische Probleme.
Jetzt wollten wir den Schaden beheben und die Versicherung hat uns kaltschnäuzig mitgeteilt, dass gemäss Art. 46 des Versicherungsvertragsgesetzes die Forderungen nach 2 Jahren verjähren. Muss ein Versicherungsnehmer das Versicherungsvertragsgesetz kennen?
Les attentes
- Autre Leistungserbringung
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.