Publizierte Öffnungszeiten sind grundsätzlich einzuhalten
La plainte
Nachdem wir via Internet auf die revolutionären Designersofas zu revolutionären Preisen aufmerksam wurden, erkundigten wir uns bei der Firma Art of Living in Menziken ob unsere zwei Favoriten zum Probe-Sitzen bereitstünden. Die Auskunft ergab, dass nur eines der zwei im Ausstellungsraum zum live Ansehen da seien.
Trotzdem bekundeten wir unser Interesse und vereinbarten, den einen unseren Favoriten demnächst zu begutachten. Wir nahmen also die 164 km in Angriff, nachdem wir, beide berufstätig, früher Feierabend durchsetzen konnten. Nach zweistündiger Autofahrt (Staus) standen wir um 17.40 vor verschlossener Türe, kein Hinweis wieso das Geschäft geschlossen ist, obwohl die Ladenöffnungszeiten bis 18.30, und die darin durchgeführte Bilderausstellung sogar bis zum 19.00 angeschrieben waren. Die vor geschlossener Tür getätigten Anrufe gingen leider alle ins Leere. Auch die Bilderausstellerin, welche mit Natel-Nummer aufgeführt war (entpuppte sich als Ladeneigentümerin) wollte keine weiterhelfenden Angaben machen. Ein benachbarter Ladenbetreiber bestätigte uns, den Geschäftsführer um 17.30 mit dem Motorrad wegfahren gesehen zu haben. (Es war ein wunderschöner, warmer Sommerabend am 26.8.2015).
Bei unserem Reklamationsmail wurde uns ein Abklären des misslichen Umstandes versprochen. Nach wiederholtem Nachfragen wurden uns "ernsthafte gesundheitliche Probleme" als Grund angegeben. Fährt man Motorrad, wenn man ernsthafte gesundheitliche Probleme hat? Die durch uns gestellte Schadenersatzforderung (164 km zu -.70 sowie eine kleiner
Anteil des Arbeitsausfalls, total Fr. 300.--) mit gesetzter Frist bis zum 15.9.2015 blieb unbezahlt sowie entschuldigungslos unbeantwortet. AUSSER SPESEN NICHTS GEWESEN!
Trotzdem bekundeten wir unser Interesse und vereinbarten, den einen unseren Favoriten demnächst zu begutachten. Wir nahmen also die 164 km in Angriff, nachdem wir, beide berufstätig, früher Feierabend durchsetzen konnten. Nach zweistündiger Autofahrt (Staus) standen wir um 17.40 vor verschlossener Türe, kein Hinweis wieso das Geschäft geschlossen ist, obwohl die Ladenöffnungszeiten bis 18.30, und die darin durchgeführte Bilderausstellung sogar bis zum 19.00 angeschrieben waren. Die vor geschlossener Tür getätigten Anrufe gingen leider alle ins Leere. Auch die Bilderausstellerin, welche mit Natel-Nummer aufgeführt war (entpuppte sich als Ladeneigentümerin) wollte keine weiterhelfenden Angaben machen. Ein benachbarter Ladenbetreiber bestätigte uns, den Geschäftsführer um 17.30 mit dem Motorrad wegfahren gesehen zu haben. (Es war ein wunderschöner, warmer Sommerabend am 26.8.2015).
Bei unserem Reklamationsmail wurde uns ein Abklären des misslichen Umstandes versprochen. Nach wiederholtem Nachfragen wurden uns "ernsthafte gesundheitliche Probleme" als Grund angegeben. Fährt man Motorrad, wenn man ernsthafte gesundheitliche Probleme hat? Die durch uns gestellte Schadenersatzforderung (164 km zu -.70 sowie eine kleiner
Anteil des Arbeitsausfalls, total Fr. 300.--) mit gesetzter Frist bis zum 15.9.2015 blieb unbezahlt sowie entschuldigungslos unbeantwortet. AUSSER SPESEN NICHTS GEWESEN!
Les attentes
- Remboursement CHF 300.00.-
La réponse
Sans réponse
L'entreprise n'a pas répondu à la plainte.