PC an falsche Adresse geliefert

Benjamin Schlegel HP Schweiz GmbH 17.12.2018 Signaler Plainte signalée

Ich habe vor kurzem einen HP PC bestellt. Dies habe ich telefonisch gemacht, da eine Onlinebestellung bei diesem Gerät nicht möglich war. Ich habe dem HP Mitarbeiter gesagt, dass das Gerät zu mir nach Hause nach Rümlang und nicht an die Adresse meiner Eltern in St. Gallen geschickt werden soll als mein Konto gefunden hat. Das Gerät wurde dann aber trotzdem nach St. Gallen geliefert. Als ich dem Postsales eine E-Mail schrieb, sie sollen doch bitte das Gerät in St. Gallen abholen und zu mir nach Rümlang liefern, da ihr Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, bekam ich nach zwei Tagen eine Antwort, dies sei nicht möglich, ich müsse den PC auf die Post bringen (mit Rücksendeettikette), da eine Abholung erst ab 40kg möglich sein. Ich schrieb zurück, dass ich eine Abholung erwarte, da ein Transport zur Post etwa gleich mühsam ist, wie ihn gleich zu mir zu transporieren mit dem Zug (Post ist beim Bahnhof). Wieder nach zwei Tagen erhielt ich eine Antwort, dass der Kunde für Rücksendungen zuständig ist. Ich schrieb zurück, dass meine Eltern nicht die Kunden seien und sie deshalb auch nicht für die Falschlieferung verantwortlich sind. Dannach habe ich nichts mehr gehört. Heute habe ich den PC mühsam mit dem Zug von meinen Eltern nach Hause getragen, da ich sonst wohl nich ewigs auf den PC hätte warten müssen.


Meine Erwartung: eine Entwchädigung für den entstandenen Aufwand und eine schnellere Beantwortung der E-Mails (2 Tage sind viel zu lange).

  • Autre Entschädigung für den Aufwand, schneller Bearbeitung der E-Mails

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Ich wurde mit einem 50 CHF Gutschein entschädigt.