Fehlinterpretion der handschriftlich verfassten Wertangabe bei einem grünen Zollkleber
La plainte
Ich habe einen Artikel auf ebay Grossbritannien gekauft von einer Privatperson. Diese hat den Zollkleber auf dem Paket handschriftlich ausgefüllt mit £ l5/-
Der zuständige Beamte bei der Schweizer Post hat £ l5l- gelesen und ich musste für den Empfang des Paketes Fr. 39.10 Zollgebühren bezahlen.
Es wurde mir ein Warenwert von GBP 157.65 verrechnet - umgerechnet Sfr. 200.34 ergibt Verzollung Fr. 22.-- + Mehrwertsteuer von Fr. 17.10 = zu bezahlender Betrag SFr. 39.10.
Telefonisch habe ich die Postverzollung darauf hingewiesen, dass sie den Betrag falsch gelesen hätten und ich ihnen die effektive Rechnung zwecks Beweis zustellen könne.
Die Postverzollung stellt sich auf den Standpunkt, sie hätte keinen Fehler gemacht und könne nichts daran ändern. Ich könne aber die Unterlagen selbstverständlich einreichen und diese würden dann geprüft. Allenfalls würden Sie mir nur die Mehrwertsteuer zurückerstatten. Allerdings würde diese Prüfung Kosten in Höhe von Fr. 30.-- verursachen !!!!
Die Rechnung sähe im positiven Fall so aus: minus 39.10 plus 17.10 minus 30.-- (Totalkosten für mich: SFr. 52.--)
Der Artikel hat mich effektiv £ 8.-- gekostet + Versand von £ 6.65. Der Verkäufer hat darum £ l5 notiert.
Für mich ist das Willkür. Die Postverzollung hat anscheinend immer recht. Ihre Interpretation ist unantastbar. Ich fühle mich ungerecht behandelt und abgezockt.
Les attentes
- Remboursement CHF 39.10.-
La réponse
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 16.07.2019
Sehr geehrte Kundin
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihren Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben erhalten. Nach Überprüfung der Unterlagen haben wir festgestellt, dass die Importverzollung korrekt erfolgte.
Massgebend für die Berechnung der Importabgaben sind die Angaben auf dem Paket bzw. einer beiliegenden Rechnung, welche uns zum Zeitpunkt der Verzollung vorliegen.
Aus diesem Grund ist uns die Rückerstattung der Verzollungsgebühren leider nicht möglich.
Nachträgliche Richtigstellungen für die Erhebung von Einfuhrabgaben (Zoll, MWST etc.) müssen von uns bei der Eidgenössischen Zollverwaltung beantragt werden. Diese berechnet für die Korrektur eine Gebühr von CHF 30.-, welche bei der Rückerstattung direkt in Abzug gebracht wird. Da die in Ihrem Fall zu erwartende Rückerstattung geringer ist, sehen wir von einem Korrekturantrag bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ab.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
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