alte Masche... ungerechtfertigter Verzugsschaden...

Manuela Walker infoscore Inkasso AG 09.08.2019 Signaler Plainte signalée

Die alte Masche... wie intrum... es wird ein ungerechtfertigter Verzugsschaden gefordert...


auf meine Meldung wie folgt wurde dann sehr unhöflich mitgeteilt, dass keine weitere Korrespondenz erwünscht wird.. Ein weitergehender Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR muss jedoch vom Gläubiger (Gläubiger der Grundforderung) nachgewiesen werden. Aus Lehrbüchern und der einschlägigen Fachliteratur ist zudem zu entnehmen, dass nur wenige, eng definierte Sachverhalte als Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR definiert werden können: Beispielsweise wenn der Gläubiger auf Grund einer verspäteten Zahlung einen teuren Kredit aufnehmen musste. Solange kein derartiger Beweis vorliegt, besteht im vorliegenden Fall keine Grundlage, einen Verzugsschaden zu erheben


Ich erwarte eine umgehende Stellungsnahme und Bestätigung, dass der Verzugsschaden zurück gezogen wird. der geschuldete Kaufbetrag ist beglichen.


ein Schaden liegt somit der Firma definitiv NICHT vor... ich erwarte ansonsten gerne einen Beweis gem. Art. 106 OR  VOR GERICHT! Danke.

  • Autre Ruckzug Forderung (ungerechtfertigter Verzugsschaden)

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ich habe von Ihnen im Brief genau den selben Standartsatz erhalten.. Danke... nur leider hätten Sie sich das Porto sparen können.... Ein Verzugsschaden ist für SIE in keiner weise entstanden... gerne darf WELTBILD diesen bei mir direkt einfordern - mit den nötigen Unterlagen / Beweisen dazu.. dies wurde Weltbild (Geschäftsleitung) bereits mitgeteilt... Ihre Betreibung (wenn Sie sich dann tatächlich dazu bewegen) wird umgehend abgelehnt (Rechtsvorschlag)... ersparen Sie mir und Ihnen doch die Mühe und Kosten... Sie wissen doch selber ganz genau, wie es für uns beide endet... Gut zu wissen: Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro Bei einer Betreibung schulden Sie der Inkassofirma nur den Hauptbetrag, den Verzugszins und mögliche Mahnkosten. Der Verzugszins beträgt fünf Prozent des Rechnungsbetrags – sofern kein anderer Zinssatz mit dem Rechnungssteller vereinbart wurde. Auch Mahnkosten sind geschuldet, wenn diese mit dem Rechnungssteller vereinbart waren. Andere Posten auf der Rechnung, wie Adress- und Bonitätsprüfungskosten, Rechtsberaterkosten und allgemeine Bearbeitungsgebühren, muss man nicht bezahlen. Ebenso ist der Verzugsschaden nicht geschuldet, auch wenn das Inkassobüro ihn rechtlich begründet. Im Gegenteil: Gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz dürfen die Inkassokosten nicht auf den Schuldner überwälzt werden. Auch wenn das Inkassobüro hier mit Betreibung droht, sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Wenn Ihnen das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zustellt, können Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Damit ist das Verfahren einstweilen gestoppt. Ausserdem: Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR». Wieso dieser Betrag geschuldet ist, dafür allerdings fehlte der konkrete Nachweis. «Für eine derartige Forderung ist von Gesetzes wegen aber zwingend ein Nachweis notwendig», schreibt die SKS. Das Obligationenrecht (OR) erlaubt das Erheben von Verzugszinsen (Art. 104). Je nach dem: Diese werden von Ihnen korrekterweise auch erhoben (0.20 Franken). Ein weitergehender Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR muss jedoch vom Gläubiger (Gläubiger der Grundforderung) nachgewiesen werden. Aus Lehrbüchern und der einschlägigen Fachliteratur ist zudem zu entnehmen, dass nur wenige, eng definierte Sachverhalte als Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR definiert werden können: Beispielsweise wenn der Gläubiger auf Grund einer verspäteten Zahlung einen teuren Kredit aufnehmen musste. Solange kein derartiger Beweis vorliegt, besteht im vorliegenden Fall keine Grundlage, einen Verzugsschaden zu erheben. Den Betrag von 80 + 35.- Franken werde ich somit nicht bezahlen. Angesichts dessen bin ich bereit, die mir in Rechnung gestellte ursprüngliche Grundforderung inklusive Verzugszinsen und Mahnspesen zu begleichen. Den mir zu Unrecht angerechneten Verzugsschaden und weitere Kosten werde ich jedoch nicht bezahlen. Je nachdem, falls notwendig: Ich bitte Sie daher, mir eine neue, korrekte Rechnung zuzustellen. Ich danke Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen