Ungerechtfertigte Verzollungs- und MWST-Kosten
La plainte
Zum wiederholten Male verrechnet die Post Zoll-, resp. MWST-Gebühren, welche ungerechtfertigt sind. Es gibt hier bereits genügend Reklamationen zu diesem Thema. Meine persönliche Erfahrung welche ich nun nach 2 Jahren ziehe, ist dass die Post hier wohl systematisch vorgeht. Jüngstes Beispiel: Eine Windjacke aus China bestellt: Warenwert 38 Fr. / Nun folgt die übliche Masche; Das Paket sei falsch oder gar nicht deklariert gewesen (was der Kunde so natürlich nicht nachprüfen kann). Also habe man die Originalrechnung einzureichen - was aus rechtlicher Sicht schon mal komplett falsch ist, da der Empfänger nicht in einer Geschäftsbeziehung mit der Post steht. Vielmehr müsste der Versender angegangen werden. Nun gut - nachdem ich den Warenwert bestätigt hatte (38 Fr.) bekam ich eine Rechnung über - ACHTUNG FESTHALTEN - 42 Fr.! Dabei eingerechnet wurden nun die 13 Franken für die Wertabklärung/Lagerung plus Verzollungsgebühr von 16 Franken plus 3% des Warenwertes plus Zollabgabe von 5.50 Fr. plus MWST von 5.60 Fr.. Nach direkter Reklamation bei der Verzollungsstelle der Post, erhielt ich die Antwort, dass nicht nach Warenwert (Zollfreigrenze liegt bei rund 65 Franken) sondern nach Tarifnummernhandbuch (www.tares.ch) abgerechnet wurde. Nach längerem Studium dieses Handbuches bin ich nun zum Schluss gekommen, dass sogar hier wieder falsche Ansätze verwendet wurden - diesbezüglich ist eine weitere Anfrage direkt an die Verzollungsstelle gegangen.
Wie erwähnt erlebe ich dieses Vorgehen der Post nun zum x-ten mal. Als "Grossbesteller" in China, erhalte ich relativ viele Pakete von dort. Dies auf den verschiedensten Kanälen (DPD, DHL, etc.). Bis auf die DHL, welche mir ebenfalls schon Phantasie-Rechnungen gestellt hat (und dann jeweils relativ unkompliziert korrigiert hat, fällt hier die CH-Post deutlich auf. Ich kann in der Zwischenzeit behaupten, dass das Ganze wohl System hat. Da der Kunde praktisch keine andere Möglichkeit hat, als in solchen Fällen das Paket nicht anzunehmen und zurückschicken zu lassen (was ich im Übrigen jeweils mache, da bei der nächsten Sendung das Paket ohne grosse Probleme ankommt...), nutzt die Post diese Position schamlos aus.
Der K-Tipp hat im übrigen auch schon über diese Missstände berichtet (K-Tipp Nr. 5 vom 13. März 2019). Wieso sich in dieser Angelegenheit kein einziger Konsumentenschutz einmischt, ist mir schleierhaft. Zumal genügend Beweise vorhanden wären. Hier einfach eine Bitte: Es wäre schön, in den Medien etwas mehr über dieses Thema berichten würden. Momentan dünkt es mich, man steckt bei diesem Thema einfach den Kopf in den Sand.
Auf eine Entschuldigung der Post verzichte ich - diese würde eh nicht kommen, da aus Erfahrung die Post sogar dann Recht hat, wenn sie im Unrecht war (leider nur telefonisch und ohne Aufnahme meinerseits). Der Quatsch mit den "unter 30 Franken" lohnt sich ein Aufrollen den Falles eh nicht, kann nur jemand sagen, der von Buchhaltung keine Ahnung hat. Fehler ist nun mal Fehler. Eine Erklärung von Seiten Post - und zwar nicht 08/15 - wäre nett. Viel lieber wäre mir hingegen eine saubere Arbeitsweise von den mit den Paketen betrauten Mitarbeitenden.
Les attentes
- Explications
- Autre Richtigstellung
La réponse
Die Post La Poste La Posta Swiss Post 18.02.2020
Guten Tag
Dass der Prozess der Postverzollung und die Zusammenstellung der Kosten nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt, bedauern wir sehr.
Gemäss unseren Informationen wurde dieses Anliegen bereits mehrfach von Ihnen bei der Postverzollung angebracht. In der Korrespondenz zwischen der Postverzollung und Ihnen wurde die Berechnung und das Vorgehen mehrmalig erläutert. An diesem Vorgehen hat sich nichts geändert und somit kann keine andere Erklärung dazu abgegeben werden.
Der Normalansatz tritt in Kraft, wenn der Ursprung der Ware aufgrund des fehlenden Ursprungszeugnisses nicht geltend gemacht werden kann. Ebenso wurden Ihnen entsprechende Dokumente der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie die Erklärung, dass die Zollabgaben anhand des Tarifnummernhandbuches (www.tares.ch) und die Zollansätze für die jeweiligen Waren berechnet werden, abgegeben.
Freundliche Grüsse
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